Ausschreibung zur 34. Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für Sachsen-Anhalt
Die Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für Sachsen-Anhalt findet als Mannschafts- und Einzelwettbewerb am
21.Juni 2025
auf dem Schießstand „Am Hummelberg“ in Schönebeck
nach den Bestimmungen der DJV-Schießvorschrift in der z. Z. gültigen Fassung und den nachfolgenden Bedingungen statt.
Veranstalter: Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V.
Teilnahmeberechtigt: Je Jägerschaft max. eine Mannschaft mit 6 Startern, wobei die besten 4 Starter für die Mannschaftswertung zählen. Aus den Jägerschaften können auch Einzelschützen delegiert werden, wenn keine vollzählige Mannschaft antritt. Zusätzlich zu den 6 Startern können weitere Einzelschützen gemeldet werden.
Alle gemeldeten Jagdschützen müssen Mitglied des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. sein und im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein oder über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis darüber ist vor dem Schießen zu führen.
Mit der Meldung zum Schießen erkennt der Schütze die Bedingungen der geltenden DJV-Schießvorschrift bzw. diese Ausschreibung an und verzichtet auf den Rechtsweg.
Teilnahmemeldung: über die Vorstände der Jägerschaften an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes mit vollständig ausgefüllten Schießkarten der Schützen
Meldeschluss: 23. Mai 2025
Startgeld: je Schütze 30 Euro (mit der Einsendung der ausgefüllten Schießkarten geschlossen auf das Konto des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V.,
IBAN DE20 8109 3274 0006 1064 80 bei der Volksbank Magdeburg e. G., BIC GENODEF1MD1 zu überweisen)
Startgeld ist Reuegeld!
Es gibt nur eine Mannschaftswertung, wobei die Mannschaften der Jägerschaften aus Mitgliedern der verschiedenen Wettkampfklassen gebildet werden können. Die Mitglieder der Mannschaften werden auch als Einzelschützen in ihrer jeweiligen Wettkampfklasse gewertet. Eine Damenmannschaftswertung erfolgt wenn mindestens 2 Mannschaften a´4 gemeldet werden.
Wettkampfdisziplinen: gemäß Abschnitt III und IV der DJV-Schießvorschrift
Zugelassene Waffen: gemäß DJV-Schießvorschrift, Wichtig ist das Tragen einer Schießbrille und Kopfbedeckung (UVV- Jagd VSG 4.4 § 6(2) beim Trap und Skeetschießen, sowie die Anschlagsmarkierung (DJV-Schießvorschrift 4.2) an der Schießweste.
Wurfscheiben werden akustisch abgerufen!!
Auf den Flintenständen wird mit Timer gearbeitet, d.h. 1-3 sek nach Abruf erscheint die Taube!
Zugelassene Munition: ab Kal. .22 Hornet Schrotpatronen mit einem Schrotladungsgewicht bis 24 g.Gemäß Abschnitt II/11 der DJV-Schießvorschrift haben die Teilnehmer in jagdlicher Kleidung anzutreten. Schalldämpfer sind erlaubt!
Zeitablauf:
Eröffnung und Begrüßung finden am 21. 06. 2025, um 07.30 Uhr auf dem Schießstand statt. Um 08.00 Uhr ist Wettkampfbeginn. Der Wettkampf wird entsprechend einem festgelegten Zeitplan absolviert, welcher den Teilnehmern mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben wird.