News Archiv

Foto: LJV

Ausschreibung zur 34. Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für Sachsen-Anhalt

 Die Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für Sachsen-Anhalt findet als Mannschafts- und Einzelwettbewerb am

21.Juni 2025

auf dem Schießstand „Am Hummelberg“ in Schönebeck

nach den Bestimmungen der DJV-Schießvorschrift in der z. Z. gültigen Fassung und den nachfolgenden Bedingungen statt.

Veranstalter: Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V.

Teilnahmeberechtigt: Je Jägerschaft max. eine Mannschaft mit 6 Startern, wobei die besten 4 Starter für die Mannschaftswertung zählen. Aus den Jägerschaften können auch Einzelschützen delegiert werden, wenn keine vollzählige Mannschaft antritt. Zusätzlich zu den 6 Startern können weitere Einzelschützen gemeldet werden.

 

Alle gemeldeten Jagdschützen müssen Mitglied des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. sein und im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein oder über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis darüber ist vor dem Schießen zu führen.

Mit der Meldung zum Schießen erkennt der Schütze die Bedingungen der geltenden DJV-Schießvorschrift bzw. diese Ausschreibung an und verzichtet auf den Rechtsweg.

Teilnahmemeldung: über die Vorstände der Jägerschaften an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes mit vollständig ausgefüllten Schießkarten der Schützen

Meldeschluss: 23. Mai 2025

Startgeld: je Schütze 30 Euro (mit der Einsendung der ausgefüllten Schießkarten geschlossen auf das Konto des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V.,

IBAN DE20 8109 3274 0006 1064 80 bei der Volksbank Magdeburg e. G., BIC GENODEF1MD1 zu überweisen)

 Startgeld ist Reuegeld!

Es gibt nur eine Mannschaftswertung, wobei die Mannschaften der Jägerschaften aus Mitgliedern der verschiedenen Wettkampfklassen gebildet werden können. Die Mitglieder der Mannschaften werden auch als Einzelschützen in ihrer jeweiligen Wettkampfklasse gewertet. Eine Damenmannschaftswertung erfolgt wenn mindestens 2 Mannschaften a´4 gemeldet werden.

Wettkampfdisziplinen: gemäß Abschnitt III und IV der DJV-Schießvorschrift

Zugelassene Waffen: gemäß DJV-Schießvorschrift, Wichtig ist das Tragen einer Schießbrille und Kopfbedeckung (UVV- Jagd VSG 4.4 § 6(2) beim Trap und Skeetschießen, sowie die Anschlagsmarkierung (DJV-Schießvorschrift 4.2) an der Schießweste.

Wurfscheiben werden akustisch abgerufen!!

Auf den Flintenständen wird mit Timer gearbeitet, d.h. 1-3 sek nach Abruf erscheint die Taube!

Zugelassene Munition: ab Kal. .22 Hornet Schrotpatronen mit einem Schrotladungsgewicht bis 24 g.Gemäß Abschnitt II/11 der DJV-Schießvorschrift haben die Teilnehmer in jagdlicher Kleidung anzutreten. Schalldämpfer sind erlaubt!

 

Zeitablauf:

Eröffnung und Begrüßung finden am 21. 06. 2025, um 07.30 Uhr auf dem Schießstand statt. Um 08.00 Uhr ist Wettkampfbeginn. Der Wettkampf wird entsprechend einem festgelegten Zeitplan absolviert, welcher den Teilnehmern mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben wird.

 

22. Landeswettbewerb im Jagdhornblasen des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. lädt hiermit alle Interessierten  zum Landeswettbewerb im Jagdhornblasen ein.

Termin                            Sonntag der 25. Mai 2025

Ort                                   Gut Zichtau

Ablauf                             08.45 Uhr bis 09.15 Uhr Anmeldung der Gruppen, Auslosung der Startreihenfolge,

                                          09.30 Uhr Eröffnung – gemeinsames Begrüßungsblasen  (Sammeln der Jäger, Begrüßung, Aufbruch zur Jagd)

                                          09.45 Uhr – Beginn des Wertungsblasens

Während der Auswertung findet ein Schaublasen aller interessierten Gruppen statt.

(Sammeln der Jäger, Begrüßung, Frisch auf zur Jagd, Jagdsignale, Kanon (Patzig S. 16)

Intrada, Jägermarsch Nr. 1, Jägermarsch Nr. 3, Auf, auf zum fröhlichen Jagen (Stief), Hegewaldfanfare

 

Nach der Auswertung und Siegerehrung und gemeinsames Abschiedsblasen (Jagd vorbei, Halali, Auf Wiedersehen)

 

Das Gut Zichtau kümmert sich um die kulinarische Umrahmung.

Ausschreibung – Lehrgang für Wildschadenschätzer

Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. schreibt hiermit einen Lehrgang für Wildschadenschätzer aus. Der Lehrgang, der über zwei Tage von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr läuft, findet in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. in Langenweddingen statt.

Der Funktion des Wildschadensschätzers kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Gut ausgebildet sollen Sie nicht nur Schäden aufnehmen und analysieren, sondern auch Streitigkeiten schlichten und vermitteln. In diesem Seminar lernen Bauern und Jäger gemeinsam, wie man mit Wildschäden umgeht. Rechtliche Grundlagen, Berechnungen und Schadensbilder auf dem Feld erkennen sind Themen dieses Seminars. Vortrag und Exkursion bringen Ihnen die wesentlichen Tätigkeiten nahe.

Termin: 12. und 13. Juni 2025

Meldeschluss: 01. Juni 2025

Kursgebühr: 125,00 Euro (Mitglieder LJV Sachsen-Anhalt)

250,00 Euro (Nichtmitglieder des LJV Sachsen-Anhalt)

Lehrgangsleiter: Roland Kitzrow

Anmeldung: Formlose schriftliche Anmeldung an die LJV-Geschäftsstelle, Halberstädter Straße 26, 39171 Sülzetal.

Vorrangig für Mitglieder des LJV Sachsen-Anhalt.

Die Teilnahme wird nach Eingang der schriftlichen Anmeldung und der Lehrgangsgebühr auf das Konto des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. IBAN 20810932740006106480 bei der Volksbank Magdeburg, BIC GENODEF1MD1 nach Meldeschluss bestätigt.

 

Wir behalten uns vor, bei zu geringer Anmeldung den Lehrgang abzusagen.

Der Lehrgang ist auf 30 Teilnehmer begrenzt.

LSV ST

Titelbild: DJV

Foto: Canva/LJV-ST
Foto: Canva/LJV-ST
Ende Februar beginnt die Rebhuhnkartierung – in diesem Jahr findet sie zum zweiten und vorerst letzten Mal bundesweit statt. Ziel ist es über zwei Jahre hinweg auf möglichst vielen Routen die Bestände des Rebhuhns zu bestimmen, um nach den immensen Bestandseinbrüchen der letzten 30 Jahre einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation des Rebhuhns zu bekommen.