Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalts ist als eingetragener Verein, Mitglied im Deutschen Jagdverband DJV. Dieser vertritt die Interessen der deutschen Jäger auf Bundesebene. In allen Bundesländern gibt es analog zu Sachsen-Anhalt die jeweilige Landesjägerschaft / den Landesjagdverband. Der LJV Sachsen-Anhalt untergliedert sich in 39 Jägerschaften, die auf der Ebene der Landkreise tätig sind. In besonders großen Landkreisen sind z.T. zwei oder drei…
Organisation
1. Bildung des Hegeringes und seine Struktur
Der Hegering ist die kleinste Struktureinheit innerhalb des Landesjagdverbandes. Er ist der zuständigen Jägerschaft des Landesjagdverbandes nachgeordnet. Über die Abgrenzung des Hegeringes sollte auf lokaler Ebene in Abstimmung mit dem Vorstand der zuständigen Jägerschaft entschieden werden. In Hegeringen finden sich auf einer Ebene, die sich über ein begrenztes Territorium, z. B. mehrere Gemeinden oder eine Verwaltungsgemeinschaft, erstreckt, alle dort wohnenden und jagenden Jäger zusammen. Zu einem Hegering gehören die in der Jägerschaft des Landesjagdverbandes geführten Mitglieder, die ihren Wohnsitz oder ihr Revier in ihm haben. Dabei ist es völlig nebensächlich, ob der Jäger im jeweiligen Territorium Jagdmöglichkeiten als Pächter, Mitpächter, Jagderlaubnisscheininhaber oder gelegentlicher Jagdgast besitzt oder auch gar keine Jagdmöglichkeiten hat. In die Arbeit des Hegeringes sollten alle Jäger einbezogen werden. Keinesfalls sollte eine zwangsweise Zuordnung zu dem für den Wohnort zuständigen Hegering erfolgen. Die individuellen Wünsche nach Mitgliedschaft in einem bestimmten Hegeringe sollten unbedingt Berücksichtigung finden.
Um ihre Interessen auf Landesebene wirksam vertreten zu können, haben die Jäger des Landes Sachsen-Anhalt am 28. April 1990 den Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. (LJV) gegründet. Wichtigste Aufgabe des LJV ist es, für den Schutz und die Erhaltung der freilebenden Tierwelt in ihren natürlichen Lebensräumen zu wirken. Die Erhaltung und Gestaltung der Lebensgrundlagen des Wildes erfolgt unter komplexer Beachtung ökologischer Erfordernisse und der Interessen des Naturschutzes, der Landeskultur, des Umweltschutzes, des Tierschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft.
Das Präsidium des LJV vertritt den Verband gegenüber der Landesregierung mit ihren Ministerien und Behörden der verschiedenen Ebenen. Es pflegt Kontakte mit den politischen Parteien, dem Landtag und seinen Abgeordneten und bringt überall dort, wo es wichtig und notwendig ist, z. B. bei der Erarbeitung oder Novellierung der das Jagdwesen betreffenden gesetzlichen Bestimmung und Verordnungen, die Interessen der Jäger des Landes ein.
Die Verbandsorgane sind laut Satzung des LJV :
- Das Präsidium
- Das erweiterte Präsidium
- Die Landesdelegiertenkonferenz
Das erweiterte Präsidium besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und den Vorsitzenden der Jägerschaften. Es wird regelmäßig vom Präsidenten einberufen und muss in wichtigen Fragen des Verbandes gehört werden. Zu den Sitzungen werden auch die Obleute der ehrenamtlichen Ausschüsse des LJV als Berater eingeladen.
Als höchstes Gremium des LJV tritt einmal jährlich eine Landesdelegiertenversammlung zusammen. Sie faßt die grundsätzlichen Beschlüsse für die Verbandsarbeit, beschließt über Satzungsänderungen, nimmt die Berichte des Präsidiums entgegen und befindet über die Verwendung der finanziellen Mittel des Verbandes. Der LJV finanziert seine Verbandstätigkeit ausschließlich aus Eigenmitteln, die er in Form der jährlich entrichteten Mitgliedsbeiträge vereinnahmt.
Im Landesjagdverband sind für besondere Aufgaben Obleute bestellt, die auf ihrem jeweiligen Gebiet Fachleute sind und kompetente Auskünfte geben können.