Wildhygiene
DJV informiert zum ASP-Geschehen in Deutschland
Informationen des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt zur ASP
Aktuelle Lage zur ASP in Brandenburg
DJV informiert zum ASP-Geschehen in Deutschland
Informationen des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt zur ASP
Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern der Virus der klassischen Geflügelpest erstmals bei einem Wildvogel nachgewiesen wurde, sind auch in Sachsen-Anhalt erste Maßnahmen eingeleitet worden. Die Veterinärbehörden der Kreise sind vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beauftragt worden Stockenten auf ein mögliches Krankheitsgeschehen zu untersuchen. Hinsichtlich Probengewinnung sind diese auf die Unterstützung der Jägerschaft angewiesen. Je Landkreis und Gemarkung soll eine begrenzte Anzahl von Tieren aus einem bestimmten Risikoareal beprobt werden. Probenmaterial und Probenbegleitschein werden über die Veterinärämter verteilt. Für den Aufwand ist eine Unkostenentschädigung der Jäger von 10,- Euro je Probe vorgesehen. In Anbetracht des nahenden Jagdzeitendes bei Stockenten am 15. Januar, bittet der Landesjagdverband um eine kurzfristige Teilnahme. Nachfolgend finden sie ein Interview des DJV mit Dipl.-Biologin Elke Reinking vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI).
Am Samstag wurde in Mecklenburg-Vorpommern das H5N8-Virus erstmals in Europa bei einem Wildvogel nachgewiesen. Was nun auf die Betroffenen zukommt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, dazu sprach der DJV mit Dipl.-Biologin Elke Reinking vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI).
H5N8 ist in Europa erstmals bei einem Wildvogel aufgetreten. Wie ist es dorthin gelangt?
Reinking: Die genauen Eintragswege sind nicht bekannt. Eine Möglichkeit wäre über den Vogelzug gegeben. Hochpathogenes H5N8 trat bisher vor allem in Südkorea, in Einzelfällen auch in China und Japan auf. Wildvögel, die sich im Frühjahr 2014 im asiatischen Raum infiziert haben, könnten in ihren Brutgebieten in Sibirien auf Wildvögel aus Europa getroffen sein. Dort existieren größere Überlappungsgebiete der verschiedenen Vogelzugwege. Von dort könnte das Virus dann direkt oder über weitere Stationen an Rastplätzen von Wildvögeln Richtung Europa gebracht worden sein. Der positiv getestete Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern war eine Krickente, die auch in Sibirien brüten.
Nach Polen hat die Afrikanische Schweinepest nun einen weiteren europäischen Staat erreicht. Am 26. Juni meldete das lettische Umweltministerium das sich drei Verdachtsfälle bei Wildscheinen bestätigt haben. Die Tiere wurden im Grenzbereich zwischen Lettland und Weißrussland tot aufgefunden.
Nach einem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest in Polen fordert ein Bundesinstitut stärkere Untersuchungen von Wildschweinen in Deutschland. Der hochinfektiöse Erreger habe mittlerweile mit Litauen und Polen zwei EU-Länder erreicht und bewege sich nach Westen, sagte der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts, Thomas Mettenleiter, auf der Insel Riems am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Insbesondere in den an Polen angrenzenden Bundesländern sollten tot aufgefundene und krank erlegte Wildschweine auf den Erreger untersucht werden, heißt es in einer aktuellen Empfehlung des Bundesforschungsinstituts.
DJV befragt Friedrich-Löffler-Institut (FLI)
Krankheitsfälle mit der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen sind kürzlich in Russland aufgetreten. Die Sorge bei Landwirten und Veterinären ist groß, dass sich das Virus in EU-Ländern ausbreiten könnte. Auch Jäger sollten deshalb bestimmte Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen. Welche das genau sind, hat die Veterinärin und Seuchenspezialistin Dr. Sandra Blome vom Friedrich-Löffler-Institut im DJV-Interview erklärt.
Bei routinemäßigen Untersuchungen auf Tollwut hat das Landesveterinäramt in den Jahren 2010 und 2011 Hinweise auf Staupe gefunden. Daraufhin wurden Füchse gezielt auf Staupe untersucht. Von insgesamt 761 untersuchten Rotfüchsen konnte bei 232 Tieren Antigene nachgewiesen werden, die auf eine Infektion mit Staupe schließen lassen. Damit liegt die Prävalenz in Sachsen-Anhalt bei 30 Prozent. Niedersachsen meldete 2011 mit 36% eine ähnlich hohe Prävalenz. Im Vergleich mit Vorjahren lässt sich damit ein leichter Anstieg der Staupeerkrankungen verzeichnen. Die Ursache dafür ist sehr wahrscheinlich auf eine Verdichtung der Raubwildpopulationen zurückzuführen. Staupe Träger sind neben dem Rotfuchs auch Wolf, Waschbär, Marderhund und Marder aller Art. Der Erreger, das Staupe-Virus, wird über den Kontakt zu erkrankten Tieren und deren Ausscheidungen wie Urin, Kot, Nasensekret u.ä. übertragen. Das Virus kann – je nach Bedingungen – bis zu einigen Tagen in der Außenwelt überleben. Schutz vor einer Staupeinfektion bietet eine lückenlose Impfung, die je nach Wirkzeitraum alle 1 bis 2 Jahre wiederholt werden sollte. Das Landesveterinäramt bittet bei der Einsendung von Füchsen, die im Rahmen der Tollwutprävention untersucht werden, um möglichst genaue Angaben zur Abschuss- oder Fundstelle. Die Angaben sollten Informationen zum Jagdbezirk bzw. zum nächstgelegenen Ort des Totfundes oder im Idealfall GPS-Koordinaten liefern. Daten zum Erlegungs- bzw. Fundtag und wenn möglich zum Verhalten des Tieres sind auch von Interesse.
Wie bereits schon aus der Presse zu entnehmen war, sind in der Vergangenheit Jagdhunde an Ausjeszkyscher Krankheit (AK) erkrankt und verstorben. Die Infizierung an Schwarzwild ist naheliegend. In Auswertung des Schwarzwildmonitorings wurden bereits 2008 insgesamt 65 positive serologische Befunde hinsichtlich AK in Sachsen- Anhalt erhoben. Dabei zeichneten sich regionale Schwerpunkte (Anhalt- Bitterfeld, Dessau- Roßlau, Wittenberg, Salzlandkreis, Burgenlandkreis) ab. Insbesondere im Interesse der notwendigen Reduzierung der Schwarzwildpopulation kann jedoch auf den Einsatz von Hunden im Jagdbetrieb nicht verzichtet werden. In Abstimmung mit der oberen Veterinärbehörde bitte ich Sie deshalb, die Jagdhundeführer nochmals darauf hinzuweisen, dass der Jagdhund nicht am gestreckten Stück Schwarzwild genossen gemacht wird. Die Aufnahme von Schwarzwildaufbruch durch den Jagdhund soll vermieden werden. Die Aujeszkysche Krankheit ist meldepflichtig. Als krank angesprochenes Schwarzwild ist unaufgebrochen der Untersuchungseinrichtung zuzuführen. Weitere Informationen finden sie im Merkblatt.