DJV legt Stellungnahme zur BJagdG-Novelle vor
(Berlin, 21. August 2020) Dachverband der JÃĪger begrÞÃt geplante Ãnderungen zu JÃĪgerausbildung und -prÞfung sowie SchieÃÞbungsnachweis. Bleiminimierung in Munition bei effektiver TÃķtungswirkung wird befÞrwortet. Zur Wald-Wild-Thematik gibt es umfangreiche ÃnderungsvorschlÃĪge.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat am gestrigen Donnerstag seine Stellungnahme zum Entwurf der Ãnderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) abgegeben. Der Dachverband der JÃĪger begrÞÃt die geplante Vereinheitlichung von JÃĪgerausbildung und -prÞfung ebenso wie die bundesweite EinfÞhrung eines SchieÃÞbungsnachweises. FÞr BÞchsenmunition ist der Ausstieg aus Blei im Zuge einer Minimierungsstrategie eingeleitet worden. Der DJV befÞrwortet diesen wissens-und praxisbasierten Weg, insbesondere weil dabei die effektive TÃķtungswirkung sichergestellt wird. Ãber den Koalitionsvertrag hinaus gehen VorschlÃĪge des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die „einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen sollen“. Hierzu hat der DJV detaillierte ÃnderungsvorschlÃĪge eingebracht.
Waldumbau und Aufforstung brauchen SchutzmaÃnahmen
Vor allem kritisiert der DJV, dass die Formulierung zu einer „NaturverjÞngung im Wald ohne SchutzmaÃnahmen“ an der RealitÃĪt vorbeigehe: Aktiver Waldumbau und Aufforstung brauchen aktive waldbauliche MaÃnahmen. Akut betroffen ist mehr als ein Viertel des deutschen Waldes. SchutzmaÃnahmen sind dort unabhÃĪngig vom Wildbestand notwendig – allein schon um Wirtschaftsbaumarten vor schnell wachsenden anderen Arten, etwa Birke, Brombeere oder Adlerfarn, zu schÞtzen. Bereits etablierte standortgerechte WÃĪlder sollten sich laut DJV jedoch grundsÃĪtzlich natÞrlich verjÞngen kÃķnnen.
Mindestabschuss nur mit Obergrenze
Der DJV begrÞÃt, dass mit der vorgesehenen Regelung zum Mindestabschuss fÞr Rehwild die Verantwortung der Beteiligten vor Ort gestÃĪrkt wird und das Verfahren in der Praxis deutlich vereinfacht wird. Der DJV fordert allerdings eine Obergrenze: Eine Regelung, die theoretisch den Totalabschuss der Ãķrtlichen Population zulÃĪsst, wird abgelehnt.
Vegetationsgutachten muss erweitert werden
Ein Vegetationsgutachten in der geplanten Form sieht der DJV kritisch. Es sollte nur in Kombination mit einer Lebensraumbewertung durchgefÞhrt werden. Ein Gutachten Þber etwaige SchÃĪden an Forstpflanzen vor Ort darf nicht alleinige Grundlage sein fÞr die AbschusshÃķhe. Vielmehr muss festgestellt werden, ob das waldbauliche Ziel erreichbar bleibt, ob Ruhezonen fÞr Wildtiere ebenso vorhanden sind, wie ausreichend Ãsung und Deckung. EigentÞmer, Jagdgenossenschaft, Bewirtschafter und JagdausÞbungsberechtigter mÞssen bei der Erstellung eines solchen Gesamtgutachtens einbezogen werden. Zudem muss es gerichtlich ÞberprÞfbar sein, wenn es Grundlage fÞr einen Mindestabschuss werden soll.
Wildruhezonen ermÃķglichen
Der DJV setzt sich dafÞr ein, dass die MÃķglichkeit geschaffen wird, Wildruhezonen auszuweisen. Die immer stÃĪrkere Nutzung der Kulturlandschaft, etwa fÞr Erholung, Verkehr, Siedlungsbau, macht diese dringend notwendig. Ruhezonen helfen zudem, SchÃĪden an wirtschaftlich relevanten Baumarten durch Wildlenkung zu reduzieren. Das freie Betretungsrecht der Landschaft wÃĪre dort eingeschrÃĪnkt.
Ãnderung zur Jagd invasiver Arten abgelehnt
Jagdliche MaÃnahmen zur EindÃĪmmung invasiver Arten mÞssen nach Auffassung des DJV immer im Einvernehmen mit dem JagdausÞbungsberechtigten durchgefÞhrt werden – nach wie vor. Eine SchwÃĪchung dahingehend, dass BehÃķrden MaÃnahmen lediglich „im Benehmen“ umsetzen kÃķnnen, lehnt der DJV entschieden ab. Eine unabgestimmte behÃķrdliche Jagd auf WaschbÃĪr und Co. parallel zur Jagd durch den Ãķrtlichen JÃĪger birgt unter anderem erhebliche Sicherheitsrisiken.
Tierschutzgerechte Fangjagd sichern
FÞr die Jagd auf invasive Arten wie WaschbÃĪr oder Mink sind tierschutzgerechte Fallen notwendig. Der DJV plÃĪdiert deshalb dafÞr, dass diese rechtssicher verankert werden. Entsprechend sollte im Bundesjagdgesetz eine ErmÃĪchtigung zur Umsetzung des AIHTS-Abkommens aufgenommen werden. AIHTS steht fÞr ein internationales Abkommen zu tierschutzgerechten Standards fÞr die Fangjagd, das fÞr Deutschland verpflichtend ist. Der DJV hat bereits erfolgreich gÃĪngige Fallentypen nach AIHTS-Kriterien testen lassen.
Infrarot-Aufheller fÞr NachtzielgerÃĪte zulassen
Der DJV begrÞÃt, dass der Einsatz von Nachtzieltechnik im Bereich des Schalenwildes auf Schwarzwild beschrÃĪnkt bleiben soll. Er plÃĪdiert aber dafÞr, dass sie kÞnftig auch fÞr die Bejagung invasiver Arten erlaubt sein sollte. Bei der letzten Ãnderung des Waffengesetzes wurden zwar die waffenrechtlichen Grundlagen fÞr den Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd geschaffen, etablierte und gÞnstige Dual-use-GerÃĪte mit Infrarot-Aufheller blieben dabei allerdings auÃen vor. Der DJV plÃĪdiert dafÞr, dies mit der jetzigen Ãnderung zu korrigieren.
Die ausfÞhrliche DJV-Stellungnahme zu den geplanten Ãnderungen des Bundesjagdgesetzes gibt es hier.