Prüfung
Die Prüfung besteht aus drei Teilen, dem jagdlichen Schießen, der schriftlichen Prüfung und der mündlich-praktischen Prüfung.
Das jagdliche Schießen besteht aus den Teilprüfungen Büchsenschießen, Flintenschießen und dem Kurzwaffenschießen. Beim Büchsenschießen werden auf die Rehbockscheibe aus einer Entfernung von 100 Meter in der Anschlagart stehend angestrichen fünf Schüsse abgegeben. Als Treffer werden der dritte sowie der achte bis zehnte Ring gewertet. Die Mindestleistung beträgt 25 Ringe. Beim Flintenschießen werden zehn bewegliche Ziele beschossen, entweder Tontauben vom Trappstand oder Kipphasen. Die Mindestleistung auf Tontauben beträgt drei, auf Kipphasen fünf Treffer.
Bei der schriftlichen Prüfung werden in einem von der Prüfungskommission erarbeiteten Fragebogen 20 Fragen für jedes Prüfungsfach gestellt, die die Prüflinge unter Aufsicht zu beantworten haben. Bei der mündlich-praktischen Prüfung werden den Prüflingen Fragen und Aufgaben aus allen Prüfungsfächern gestellt.
Die Püfungsmodalitäten sind in der Jäger- und Falknerprüfungsordnung ausführlich beschrieben und finden sich in der neuen Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz.