Informationen zur Anleinpflicht für Hunde

Wildtierschutz

Wildtiere können durch Stress, den ein freilaufender Hund verursacht, beeinträchtigt werden. Ein Hund kann Wildtiere aufscheuchen, ihre Nester zerstören, Nachwuchs gefährden oder im schlimmsten Fall auch Wildtiere töten. Dies kann zu schwerwiegenden Folgen für die Populationen der Wildtiere führen. Der Gesetzgeber regelt eine Anleinpflicht im Landeswaldgesetz (LWaldG) § 28 Abs. 2

Unabhängig von geltenden Gesetzen und Verordnungen zur Leinenpflicht setzen wir auf Verständnis und Mitgefühl. Denn nur so können mögliche Konflikte mit Wildtieren vermieden und der Schutz der Natur gewährleistet werden. Übernehmen Sie Verantwortung und führen Sie ihren geliebten Vierbeiner an der Leine.

Vom 1.März bis zum 15. Juli ist in Sachsen-Anhalt die Brut- und Setzzeit. Fast alle Wildtiere bekommen in diesem Zeitraum ihren Nachwuchs. Alle Flächen außerhalb bebauter Gebiete werden zur Kinderstube, in der Wildtiere nicht gestört werden sollten und besonders viel Ruhe und Schutz benötigen.

Dank der finanziellen Unterstützung vom Land Sachsen-Anhalt konnte das aktuelle Hinweisschild mit Mitteln der Jagdabgabe angefertigt werden. Es ist über die örtliche Jägerschaft erhältlich.

 

#HundeAnDieLeine #BrutUndSetzzeit #Naturschutz #Wildterschutz

Diese wichtige Botschaft und unser Plakat darf gerne mit Freunden und Hundebesitzern geteilt werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse am Schutz der Wildtiere.

 „Die Plakataktion wird gefördert aus Mitteln der Jagdabgabe des Landes Sachsen-Anhalt“