Naturschutz und Ökologie im Landesjagdverband Sachsen-Anhalt
Aufgrund seiner nachgewiesenen Leistungen auf dem Gebiet des Naturschutzes ist der LJV 2005 vom Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt als anerkannter Naturschutzverband nach § 56 NatSchG LSA bestätigt worden. Diese Anerkennung macht den Verband zum Träger öffentlicher Belange.
Damit hat er, wie weitere sieben anerkannte Naturschutzverbände im Land, das Recht, sich zu allen naturschutz- und umweltrelevanten Vorhaben innerhalb Sachsen-Anhalts zu äußern. Die Anerkennung nach § 56 NatSchG LSA verpflichtet aber auch die Jäger, ständig etwas für die Belange des Naturschutzes und der Umwelterhaltung zu tun. Speziell diesen Aufgaben widmen sich die Jäger in ihren Revieren mit großem Engagement. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind u. a. Anpflanzung und Pflege von Gehölzen, Hecken, Remisen und Einzelbäumen in der offenen Landschaft.
Der Wertumfang dieser Maßnahmen liegt im jährlichen Durchschnitt bei etwa 250.000 Euro. Speziell für die Biotopverbesserung in der offenen Landschaft stehen jährlich erhebliche Geldmittel aus der Jagdabgabe zum Ankauf von Gehölzpflanzen zur Verfügung. Diese Mittel können von den Revierinhabern beim LJV beantragt werden.
Großen Wert legt der LJV auf eine sachliche und konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Naturschutzverbänden und den für den Naturschutz zuständigen Behörden. Im Interesse eines sachbezogenen Zusammenwirkens haben das Umweltministerium Sachsen-Anhalt und das Präsidiums des LJV im Jahr 1998 ein gemeinsames Grundsatzpapier zum Verhältnis von Naturschutz und Jagd in Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Dieses Grundsatzpapier ist von der Landesregierung Sachsen-Anhalts für die Naturschutzbehörden des Landes zur verbindlichen Arbeitsgrundlage erklärt worden. Es beinhaltet u. a. praktikable Kompromisse zum Thema der Jagd in Schutzgebieten.
Grundsatzpapier zum Verhältnis von Naturschutz und Jagd in Sachsen-Anhalt
