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Alle Jägerinnen und Jäger in der Bundesrepublik benötigen, ähnlich wie auch wie bei jedem Auto, eine Haftpflichtversicherung, welche Schäden an Dritten deckt. Zum Glück sind die wirklich schweren Fälle selten und die meisten Jägerinnen und Jäger werden in Ihrem Jagdleben nie die Haftpflicht für die direkt aus dem Jagdbetrieb entstehenden Schäden in Anspruch nehmen müssen. Ein hohes Schadpotential haben aber leider unsere vierbeinigen Helfer, die gerne für den einen oder anderen Schaden sorgen. Als Mitglied im Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. hat man die Möglichkeit, sich unmittelbar über einen Gruppentarif zu versichern. Dieser enthält (als Paket zu einem Preis) zusätzliche Versicherungsprodukte und hat viele Vorteile. Die vollständigen Konditionen der Gruppenversicherung können Sie hier herunterladen (Versicherungsbedingungen).
Jagdhaftpflicht
Die Deckungssumme je Schadensereignis beträgt bei Personen- Sach- und Vermögensschäden pauschal 5 Millionen Euro. Es sind bis zu drei Jagdhunde mitversichert, solange sie sich entweder in Ausbildung befinden oder eine Brauchbarkeitsprüfung absolviert haben. Hunde sind bis zum 24. Lebensmonat als „in Ausbildung“ befindlich, dieser Zeitraum wird auf 36 Monate erweitert bei Vorweisen einer Jugend- oder Anlagenprüfung. Hunde müssen beim Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. registriert sein. Dies erfolgt über das Meldeformular, dieses können Sie hier online bearbeiten und ausdrucken (Meldeformular). Eine Meldung bei der Gemeinde oder anderen Institutionen ist nicht ausreichend. Bitte melden Sie Ihre Hunde ebenfalls ab, wenn diese den Versicherungsschutz nicht mehr benötigen.
Bildquelle: LJV
Tierarzt- und Tierlebenversicherung
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können für brauchbare und gemeldete Hunde bei Tod im Jagdbetrieb je nach Alter und Ausbildungsgrad Ersatzzahlungen von bis zu 2000 Euro beantragt werden. Für Verletzungen, die aus der unmittelbar jagdlichen Tätigkeit entstehen kann bis zu 3 Mal im Jahr ein Schaden ab 150 € (Selbstbeteiligung) geltend gemacht werden. Das Formular zur Schadensmeldung erhalten Sie zum Download hier (Schadensanzeige Tierarztkosten & Tierleben).
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Rechtsschutzversicherung
Der Gruppenrechtsschutzvertrag besteht bereits seit 01.07.2017.
Unzähligen Jägern konnten wir bei Streitigkeiten helfen und vor hohen Streitkosten bewahren. Die ERGO Gruppenschutzversicherung für Mitglieder des LJV Sachsen–Anhalt ist eine speziell auf die Jäger zugeschnittene Rechtsschutzversicherung. Diese wurde gemeinsam von Juristen, in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsbüro Schertel und der ERGO Rechtsschutzversicherung entwickelt. Im Vordergrund stand, dass den Mitgliedern des LJV, ein umfangreiches Deckungskonzept mit einer einfachen Abwicklung im Schadensfall zur Verfügung steht.
Alle Leistungen im Überblick, sowie den genauen Ablaufplan einer Inanspruchnahme können Sie hier nachlesen (Rechtsschutzablauf).
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Unfallversicherung
Neben den aufgeführten Versicherungsleistungen inkludiert der Gruppenvertrag auf eine Unfallversicherung.
Die Deckungssummen betragen je versicherte Person
10.000 Euro für den Todesfall
15.000 Euro für den Invaliditätsfall
Mitversichert sind 2.500 Euro für Bergungskosten.
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Hundehalterhaftpflicht
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen bei ihrer Gemeinde eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Diese ist für Jagdhunde ebenfalls in die Versicherungsleistungen integriert. Sie erhalten das notwendige Formular zum Download hier (Schadensanzeige Allgemeine Haftpflicht). Auch hierfür ist es notwendig, dass Sie den Hund in der Geschäftsstelle anmelden.
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HÄUFIG
GESTELLTE
FRAGEN
Kann ich direkt Mitglied im Landesjagdverband werden?
Eine Mitgliedschaft ist nur über eine Kreisjägerschaft möglich. Es hat sich bewährt die Kreisjägerschaft des Wohnortes oder des Jagdreviers zu wählen, um regionale Informationen zu erhalten und einen Ansprechpartner zu haben, der mit örtlichen Gegebenheiten vertraut ist. Der Antrag kann sowohl dorthin als auch an den Landesjagdverband geschickt werden.
Wieviel kostet die Mitgliedschaft in der Kreisjägerschaft/dem Landesjagdverband?
Jährlich wird an die Kreisjägerschaft ein Beitrag entrichtet, dieser setzt sich zusammen aus 17 € Mitgliedschaft im Deutschen Jagdverband (DJV), 38 € Mitgliedschaft im Landesjagdverband und einem Mitgliedsbeitrag für die Kreisjägerschaft. Wer möchte, kann sich für 25 € die jagdliche Haftpflichtversicherung (und weitere Vorteile) sichern. Der Mitgliedsbeitrag für die Kreisjägerschaft ist unterschiedlich und muss bei dieser direkt erfragt werden.
Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft?
Der Landesjagdverband ist erster Ansprechpartner im Land für alle Fragen jagdlicher Art, ob aus Politik und Gesellschaft. Wir stellen sicher, dass die Stimme der Jagd gehört wird und über unsere wichtigen Aufgaben im Tier- und Naturschutz berichtet wird. Wir setzen uns dafür ein, dass Jagd auch in den kommenden Jahren weidgerecht ausgeübt werden kann und die Tradition erhalten bleibt. Persönliche Vorteile haben Sie durch eine günstige Versicherung (inkl. Rechtsschutz), Rabatte, einfacher Zugang zu Informationen und eine ständige Anlaufstelle für alle Fragen jagdlicher Art. Um Mehr über unsere Arbeit in Naturschutz, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und Forschung herauszufinden, nutzen Sie gerne die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Informationen oder schreiben uns unter info@ljv-sachsen-anhalt.de mit Ihren Fragen direkt an.
Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ (landläufig als Kampfhundegesetz bezeichnet) zum 1. 3. 2009 ergeben sich auch für die Halter von Jagdhunden Forderungen, denen sie bei Androhung von Ordnungsgeldern nachzukommen haben. Diese Forderungen ergeben sich aus § 2 Abs. 3 Allgemeine Pflichten des oben genannten Gesetzes:
Wer einen Jagdhund jagdlich führen will, muß im Besitz eines Jagdscheines sein. Um einen Jagdschein zu erlangen bzw. zu verlängern, muß der Nachweis eines gültigen Jagdhaftpflichtversicherungsvertrages erbracht werden. Die Jagdhaftpflichtversicherungen enthalten in der Regel eine Hunderhalterhaftpflichtversicherung für zwei oder drei Jagdhunde. Die LJV-Jagdhaftpflichtgruppenversicherung bei der Generali Versicherung enthält eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für drei Jagdhunde. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Schutz für den Jäger vor Haftpflichtansprüchen Dritter. D. h. konkret, wenn der Jäger im Rahmen befugter Jagdausübung bzw. Waffennutzung, – Jagdhundeausbildung, -führung und –prüfung gehören dazu, einem Dritten einen Schaden zufügt. Gleiches gilt für die von den mitversicherten Jagdhunden verursachten Schäden, Regelmäßig erstreckt sich die eingeschlossene Hundehalterhaftpflicht auch auf die nicht jagdlichen Bereiche, d. h. auch auf Schäden, die Jagdhunde außerhalb des jagdlichen Einsatzes verursachen.
Anmeldung
Die Anmeldung der im Besitz befindlichen bzw. neu angeschafften Jagdhunde direkt beim LJV ist für unsere Jagdhundeführer mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden. Trotzdem sei hier nochmals auf diese Notwendigkeit verwiesen. Als Bestätigung für eine erfolgte Anmeldung erhält der Hundebesitzer von der LJV-Geschäftsstelle die gelbe Prüfungsnachweiskarte zugeschickt.