Wildschwein, Dachs und alle Wildtierarten, die Träger von Trichinen sein können, unterliegen einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Das in Verkehr bringen von Wild vor Abschluss der Trichinenuntersuchung ist strafbar! Grundsätzlich ist der Jagdausübungsberechtigte zur Anmeldung einer Trichinenuntersuchung verpflichtet.
Um die Proben selbst vor Ort im Revier entnehmen zu dürfen, ist eine Anerkennung (und vorherige Schulung) durch die für den Jagdbezirk zuständige Behörde (hier: Amt für Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten des Landkreises Mansfeld-Südharz) erforderlich. Die Proben werden aus den Zwerchfellpfeilern und einem Vorderlauf entnommen. Daher ist beim Aufbrechen (Entfernen der Lunge!) darauf zu achten, dass die Zwerchfellpfeiler nicht zerstört werden. Bis zum Abschluss der Untersuchung muss insbesondere das kleine Jägerrecht (Zunge, Lunge, Herz, Milz, Nieren) so vorgehalten werden, dass es für eine Fleischuntersuchung verwendet werden kann. (Quelle: Deutscher Jagdverband)
Eine Übersicht, wo die Proben bei uns im Landkreis abgegeben werden können, wann die Erprobung erfolgt und welche Kosten entstehen, könnt ihr hier nachlesen: Übersicht Trichinenuntersuchung