Notzeit für Wildtiere im Landkreis Mansfeld-Südharz

aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse, die nach amtlicher Wettervorhersage noch längere Zeit anhalten werden, hat die untere Jagdbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz, in Abstimmung mit dem Kreisjägermeister und des Jagdbeirat des LK MSH, auf der Grundlage des §34 Landesjagdgesetz von Sachsen-Anhalt am 09.02.2021, die Notzeit für alle Wildarten, festgestellt.

Wildschwein im Schnee, Winter

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