650 002 PDF
die Beantragung der von der Landesregierung beschlossenen Erlegungsprämie kann ab sofort, mit dem hier angefügten Formular, beim Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelsicherheit beim Landkreis Mansfeld-Südharz (unter Vorbehalt der Änderung) für ab dem 01.01.2021 erlegtes Schwarzwild, beantragt werden. Wichtig dabei ist, dass die seit dem 1.01.2021 beantragte Erlegungsprämie des Landkreis Mansfeld-Südharz in Höhe von 20 €/Schwarzwild automatisch die Erlegungsprämie des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 65 € (50 € Erlegungsprämie+15 € Trichinenuntersuchung) genutzt wird. Allerdings bitte, ab sofort, nur noch das im Anhang angefügte Formular nutzen.
Diesem Antrag sind in Kopie oder Original als Nachweise beizufügen: 1. der Nachweis über das Jagdausübungsrecht gemäß § 1 LJagdG (Jagdschein UND Nachweis über Befugnis, in einem Jagdbezirk persönlich zu jagen) 2. die Streckenliste für den beantragten Zeitraum 3. alle zugehörigen Wildursprungsscheine (Kopie oder eine der Durchschriften)

