Antrag auf Auszahlung der Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände im Land Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP)

650 002 PDF

die Beantragung der von der Landesregierung beschlossenen Erlegungsprämie kann ab sofort, mit dem hier angefügten Formular, beim Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelsicherheit beim Landkreis Mansfeld-Südharz (unter Vorbehalt der Änderung) für ab dem 01.01.2021 erlegtes Schwarzwild, beantragt werden. Wichtig dabei ist, dass die seit dem 1.01.2021 beantragte Erlegungsprämie des Landkreis Mansfeld-Südharz in Höhe von 20 €/Schwarzwild automatisch die Erlegungsprämie des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 65 € (50 € Erlegungsprämie+15 € Trichinenuntersuchung) genutzt wird. Allerdings bitte, ab sofort, nur noch das im Anhang angefügte Formular nutzen.

Diesem Antrag sind in Kopie oder Original als Nachweise beizufügen: 1. der Nachweis über das Jagdausübungsrecht gemäß § 1 LJagdG (Jagdschein UND Nachweis über Befugnis, in einem Jagdbezirk persönlich zu jagen) 2. die Streckenliste für den beantragten Zeitraum 3. alle zugehörigen Wildursprungsscheine (Kopie oder eine der Durchschriften)

Wildschwein im Schnee, Winter

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