Weihnachtsgrüße 2023

Liebe Weidgenossinnen und liebe Weidgenossen

 

 

Wieder neigt sich ein Jahr seinem Ende. Die Tage werden kürzer, das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel stehen vor der Tür, beste Zeit für einen Rückblick auf das Jahr 2023.

 

Im Jahr 2023 beschäftigte uns weiterhin, die in den benachbarten Bundesländern immer noch auftretende Afrikanische Schweinepest. So ließen abnehmende Fallzahlen in den betroffenen Bundesländern Hoffnung schöpfen, dass die gefährliche Seuche am Abklingen ist. Aber Meldungen aus Polen und Russland, wo in einigen Gebieten die Fallzahlen drastisch steigen und auch Hausschweinebestände betroffen sind, belehren uns eines Besseren. Deshalb ist es gut, dass unsere Landesregierung weiter Vorbereitungen auf einen möglichen Seuchenfall trifft und auch weiterhin auf Seuchenprävention setzt. Es wird für die Beprobung (Tupferprobe) von Fallwild und für verunfalltes bzw. verhaltensauffälliges gestecktes Schwarzwild eine Prämie von 100 € gezahlt und im Jahr 2023 wurde die Erlegungsprämie in Höhe von 65 € (50 € plus 15 € Trichinenuntersuchungsgebühr) gezahlt. Es gibt Informationen aus dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, dass die Erlegungsprämie wahrscheinlich auch 2024 gezahlt wird.

Dem Vorstand unserer Jägerschaft wurde über Probleme bei Beantragung der Erlegungsprämie im Zeitraum 1.04.2023 bis 30.09.2023 im Landkreis Mansfeld-Südharz berichtet. Gemeinsam mit dem Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung unseres Landkreises haben wir versucht die Probleme zu lösen.

 

Unbefriedigend, aus unserer Sicht, ist weiterhin der Umgang mit dem Wolf in unserem Land. So hat zwar die AMK der Länder eine Änderung des Praxisleitfadens Wolf beschlossen und überführt damit den Vorschlag der Bundesumweltministerin Lemke aus der Beratung der Bund-Länder Arbeitsgruppen für Schnellabschüsse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen in die Praxis. Zukünftig ist, in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf, eine Abschussgenehmigung möglich. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen.

Diese neue Regelung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ihre Praxistauglichkeit muss diese Regelung aber noch unter Beweis stellen.

Unsere Forderung lautet weiterhin, der Wolf muss in der FFH-Richtlinie der EU aus dem Anhang IV in den Anhang V überführt werden. Dazu ist es notwendig den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation in Deutschland nach Brüssel zu melden und diesen

 

 

Schritt verweigert die aktuelle Bundesregierung noch nach wie vor.  Weiterhin muss der Wolf in die Jagdgesetze des Bundes und der Länder aufgenommen werden und dann müssen klare Regelungen zur Bestandsregulierung des Wolfes erlassen werden. Länder wie die Schweiz oder Schweden könnten Vorbild für den Umgang mit dem Wolf in unserem Land sein.

 

 

Weiterhin möchte ich darüber informieren, dass im Einzugsbereich unserer Jägerschaft in diesem Frühjahr erfolgreich eine Wärmebilddrohne zur Kitzrettung eingesetzt wurde. Auch wurde die Möglichkeit einer Rehkitz-Auffangstation geschaffen. Allen Beteiligten sage ich ein herzliches Dankeschön für ihr Engagement zur Kitzrettung.

Ansonsten sind wir als Vorstand in der Vorbereitung unserer Mitgliederversammlung 2024. Als Termin für diese Mitgliederversammlung ist der 13.04.2024 geplant und als Tagungsort ist die Schule in Riestedt wieder vorgesehen. Zu dieser Mitgliederversammlung lade ich Euch jetzt schon recht herzlich ein.

Unser Obmann für jagdliches Schießen, Harald Kirschmann, ist mit der Vorbereitung für den jährlichen Schießwettstreit unserer Jägerschaft beschäftigt. Da immer mehr Revierinhaber von Teilnehmern an Bewegungsjagden Schießnachweise mit der Disziplin „Laufender Keiler“ verlangen, ist der erweiterte Vorstand zurzeit mit der Entscheidungsfindung beschäftigt, wo und wie wir unseren jährlichen Wettstreit durchführen.

Unser Dachverband, der LJV Sachsen-Anhalt, hat für das Jahr 2025 eine Beitragserhöhung in die Diskussion gebracht. Beitragserhöhungen sind keine schönen Diskussionsgrundlagen aber eben zur Erfüllung der satzungsmäßigen und auch selbstgestellten Ziele eine Notwendige. Uns allen hat die hohe Teuerungsrate der letzten Jahre getroffen und natürlich können sich unsere Vereine dem nicht entziehen. Auch wir als Jägerschaft sind im Rahmen des erweiterten Vorstandes in der Diskussion, ob wir unsere Jägerschaft durch eine kleine Beitragsanpassung finanziell zukunftsfähiger machen. Natürlich wollen wir unsere Mitglieder, im Rahmen unserer Satzungsziele finanziell unterstützen. Ich rufe daher alle Mitglieder auf, dem erweiterten Vorstand Vorschläge zu unterbreiten, wo wir als Jägerschaft finanzielle Unterstützung leisten sollten.

Im Jahr 2025 kann unsere Jägerschaft auf ihr 35-jähriges Bestehen zurückblicken. Da wir das 30-jährige Jubiläum, bedingt durch die Einschränkungen der Coronapandemie, nicht würdig begehen konnten, wollen wir das 35-jährige Jubiläum entsprechend würdigen. Im erweiterten Vorstand beginnen wir dazu den ersten Austausch und ich bitte auch zu dieser Thematik alle Mitglieder um Vorschläge über das Wo und Wie einer möglichen Jubiläumsveranstaltung.

 

 

 

 

Liebe Weidgenossinnen und liebe Weidgenossen

 

Ich wünsche Euch ein besinnliches und schönes Weihnachtsfest im Kreis Eurer Lieben,

einen guten Rutsch ins neue Jahr und

für das Jahr 2024 wünsche ich Euch und Euren Familien Glück, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

 

Weidmannsheil

Steffen Engelmann

 

Eine Antwort hinterlassen