Antrag auf Auszahlung einer Erlegungsprämie für Schwarzwild durch den Landkreis Mansfeld – Südharz

Liebe Weidgenossen,

Der Antrag auf „Auszahlung einer Erlegungsprämie für Schwarzwild“ ist von den Jagdausübungsberechtigten auszufüllen, um die vom Kreistag am 11.11.2020 beschlossene Erlegungsprämie, für im Gebiet des Landkreis MSH erlegtes Schwarzwild, geltend zu machen.

Ich möchte in diesen Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Untersuchungsgebühr für die Trichienenuntersuchung weiterhin von den Jagdausübungsberechtigten zu entrichten ist und diese kann auch nicht mit der Erlegungsprämie verrechnet werden.

Der Zeitraum für die Gewährung der Erlegungsprämie ist vom 15.11.2020 bis zum Wirksamwerden bzw. Änderung  einer Landesverordnung zur ASP Prävention, die eine Erlegungsprämie zum Inhalt hat. Der Antrag auf Auszahlung einer Erlegungsprämie, wird nach Auskunft des Amtes für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des LK MSH, mit jedem Ursprungschein, nach erfolgter Trichinenuntersuchung, dem Jagdausübungsberechtigten zugesandt. Es sind mehrfach Beantragungen auf einem Antrag möglich. Sollte es Unklarheiten beim ausfüllen geben, steht das Veterinäramt für Rückfragen zur Verfügung

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