Jahresbeitrag für Jägerschaft und Jagdhaftpflichtversicherung
Der Jahresbeitrag beträgt derzeit im Jagdjahr:
| Beitrag Bundes-/ Landesjägerschaft | 70,00 € |
| Beitrag Jägerschaft Halberstadt | 20,00 € |
| Summe
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90,00 €
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| Jagdhaftpflichtversicherung | 27,00 € (*1) |
| Summe mit Haftpflichtversicherung |
117,00 € |
BITTE BEACHTEN:
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Frist 31.03.
Der Beitrag muss bis zum 31.03. eines Jahres für das darauf folgende Jagdjahr auf dem Konto der Jägerschaft eingegangen sein.
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Erhöhung um 2 EURO
ab dem Jagdjahr 2026/27 erhöht sich der Jahresbeitrag für alle mit Jagdhaftpflichtversicherung um 2 EURO (*1) auf 117,00 EURO.
Grund: Leistungserweiterung der Hundeversicherung mit Verlängerung der Versicherungsdauer von 10 auf 12 Jahre; Erhöhung der Deckungssumme für Tierarztkosten um 150 EURO. Gemäß Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz. Ausführlichere Informationen hierzu gibt es im Mitgliedsblatt „modern jagen“ Ausgabe #1 Jan/Feb 2026 S. 6-7 oder ⇒HIER.
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Beitrag für jedes Jagdjahr einzeln begleichen
Die Beiträge für Mitgliedschaft und Versicherung können immer nur für ein Jagdjahr bezahlen werden, auch wenn ein 3-Jahres-Jagdschein beantragt werden soll. Eine Zahlung für mehrere Jahre im Voraus ist NICHT möglich und wird kostenpflichtig zurück gebucht!
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Bankverbindung Harzsparkasse
IBAN: DE30 8105 2000 0380 1242 11
BIC: NOLADE21HRZ

Sprechtage Schatzmeister der Jägerschaft
Unser Schatzmeister gibt Auskunft und erteilt folgende Bescheinigungen:
- Ausstellung der Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (notwendig für Erteilung/Verlängerung Jagdschein)
- Abstempeln der Mitgliederausweise
- Sonstiges
Die Termine für das Jahr 2026 sind jeweils in der Zeit von 18 – 20 Uhr am
- 20.01. (Di)
- 19.02. (Do)
- 19.03. (Do)
in der Gaststätte „Athenstedter Hof“, Am Saal 50, 38822 Athenstedt.
WICHTIG: die Versicherungsbestätigung kann erst nach Eingang des Beitrages auf dem Konto der Jägerschaft ausgestellt werden. Nach Rücksprache mit der Unteren Jagdbehörde muss die Versicherungsbestätigung NICHT mit dem Antrag zusammen eingereicht werden, sondern erst bei der Ausstellung der Verlängerung.
