Die Förderung des Jagdhundwesens ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung einer tierschutzgerechten und effektiven Jagdausübung. Gut ausgebildete Jagdgebrauchshunde sind unverzichtbare Helfer im Revier – sei es bei der Nachsuche, der Wasserarbeit oder im Stöbereinsatz. Um Ausbildung, Prüfung und Einsatz dieser Hunde zu unterstützen, stehen Jägerinnen und Jägern verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt: Fördermöglichkeiten unterliegen häufig bestimmten Voraussetzungen und sind teilweise an Fristen gebunden. Eine frühzeitige Information und sorgfältige Antragstellung sind daher empfehlenswert. Die genannten Institutionen stellen hierzu weiterführende Informationen, Ansprechpartner und entsprechende Unterlagen bereit.
Die Inanspruchnahme von Förderungen trägt dazu bei, die Qualität der Jagdhundeausbildung langfristig zu sichern und engagierte Hundeführer zu unterstützen – ein Gewinn für die Jagdpraxis, den Tierschutz und die nachhaltige Hege.
Auf Landesebene bietet der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt unterschiedliche Unterstützungsangebote im Bereich des Jagdhundewesens an. Diese können je nach aktueller Ausgestaltung beispielsweise Zuschüsse zu Prüfungen, Ausbildungsmaßnahmen oder besonderen Leistungen umfassen. Interessierte Hundeführer sollten sich direkt beim Verband über die jeweils geltenden Voraussetzungen und Antragsverfahren informieren.
Darüber hinaus stellt auch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Fördermittel bereit, die aus der sogenannten Jagdabgabe finanziert werden. Diese Mittel dienen unter anderem der Förderung des Jagdhundewesens und können für verschiedene Maßnahmen rund um Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden beantragt werden. Die genauen Fördertatbestände, Fristen und Anforderungen sind den jeweiligen Förderrichtlinien zu entnehmen, die regelmäßig aktualisiert werden.
Die Jägerschaft fördert einmalig die bestandene Jagdgebrauchshundprüfung. Die Beantragung erfolgt per E-Mail bei unserer Obfrau für das Hundewesen.


