Regelüberprüfung und Aufbewahrungskontrolle für Legalwaffenbesitzer

Aktuell erreichen viele Jäger Kostenfestsetzungsbescheide der Unteren Waffenbehörde. Da es hier teilweise zu Verunsicherungen gekommen ist, möchten wir auf die unterschiedlichen Formen der Kontrollen für Legalwaffenbesitzer und ihr Durchführung hinweisen.

Die Regelüberprüfung

In regelmäßigen Abständen (mindestens aber alle 3 Jahre) erfolgt eine behördliche Überprüfung der Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers. Sofern von Ihnen alle Daten vorliegen, erfolgt dies innerhalb der Behörde und ohne ihr Zutun. Seit Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird hierfür ab 02/2024 ein Kostenbescheid erlassen (Info’s HIER).

Was wird geprüft? – Die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und das Vorliegen der Haftpflichtversicherung

Wo wird geprüft?: innerhalb der Behörde

Rechtsgrundlage:  § 4 Abs. 3 WaffG

voraussichtliche Kosten: ca. 33 EURO (lt. Gebührenordnung 29 – 185 EURO)

Die Aufbewahrungskontrolle

Hierbei überprüft die Behörde bei Erlaubnisinhabern in ihrem Beisein im häuslichen Umfeld die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Was wird geprüft? – Die Aufbewahrung von Munition, Waffen und Waffenteilen

Wo wird geprüft?: im häuslichen Umfeld / Waffenschrank

Rechtsgrundlage:  § 36 Abs. 3 WaffG

voraussichtliche Kosten: nach Aufwand (lt. Gebührenordnung 57 – 299 EURO); beim durchschnittlichen Jäger mit 3 Waffen liegen die Gebühren im unteren Rahmenbereich, mit steigender Anzahl an Waffen / Waffenteilen (z.B. Wechselläufe, Schalldämpfer u.ä.) stiegen die Gebühren nach Aufwand an.

Wichtig: Da es in letzter Zeit in Sachsen-Anhalt immer wieder zu betrügerischen Machenschaften kam, möchten wir nach Rücksprache mit der Unteren Waffenbehörde (UWB) im Zusammenhang mit den Aufbewahrungskontrollen auf Folgendes hinweisen:

Im Landkreis Harz erfolgen bis auf Weiteres die häuslichen Aufbewahrungskontrollen ausschließlich durch die UWB Mitarbeiter Frau Löffler, Frau Graf-Jordan oder Herrn Pannier. Sollten andere Personen bei Ihnen eine Aufbewahrungskontrolle durchführen wollen, verweigern Sie bitte den Zugang, bis Ihnen durch die Polizei (110) oder die UWB ( 03941 5970-4383 / 03941 5970-4406) die Rechtmäßigkeit bestätigt wurde.

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