Es gibt Neuigkeiten zum Thema „bleihaltige Munition“. Der Deutsche Jagdverband hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Wir haben die wichtigsten Punkte hier für euch zusammengefasst.
Bleischrotverbot: Welche Regeln gelten ab wann?
Das Europäische Parlament hat einem EU-weiten Verbot von Bleischrot bei der Jagd zugestimmt. Die neuen Regeln gelten nach Inkrafttreten der EU-Verordnung.
1. Bleischrot bei der Jagd
* Ab 2033: Bleischrot mit mindestens 1 Prozent Blei darf bei der Jagd nicht mehr verwendet werden.
* Das Verbot gilt auch für das Mitführen dieser Munition auf dem Weg zur Jagd.
* Nach Ablauf der siebenjährigen Übergangsfrist darf diese Bleischrotmunition grundsätzlich auch nicht mehr verkauft werden.
2. Bleischrot auf Schießständen
Auf Schießständen im Freien darf Bleischrot unter bestimmten Bedingungen weiterhin verwendet werden.
Erlaubt ist Bleischrot mit einem Durchmesser von 1,9 bis 2,6 Millimetern, wenn die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
* Maßnahmen, um Blei aufzufangen und zurückzuhalten.
* Die Rückgewinnung des verschossenen Bleischrots mindestens alle drei Jahre.
* Kontrollen von Boden und Wasser sowie weitere Dokumentationspflichten.
Reine Indoor-Schießstände sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
3. Welche Munition ist nicht betroffen?
Das neue Verbot betrifft ausschließlich Bleischrot im beschriebenen Anwendungsbereich. Nicht betroffen sind:
* Büchsengeschosse
* Kurzwaffenmunition
* Flintenlaufgeschosse
Für diese Munition gelten durch die hier beschriebene Regelung keine neuen Beschränkungen.
4. Was bedeutet das für Jäger und Schießstände?
Jäger müssen sich innerhalb der siebenjährigen Übergangsfrist auf bleifreie Schrotmunition umstellen. Schießstände im Freien müssen prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die weitere Verwendung von Bleischrot erfüllen.
Wichtig: Die siebenjährige Übergangsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung. Das genaue Datum, ab dem das Verbot gilt, hängt daher vom tatsächlichen Inkrafttreten ab.
