Achtung! Jagdscheinverlängerung unbedingt im Januar beantragen!

Eine Anfrage der Jägerschaft bei der UJB SK zum Inhalt der Internetseite „

Jagdhoheit

“ des Landesverwaltungsamtes (

lvwa.sachsen-anhalt.de

) hat Folgendes ergeben:

Die Verlängerung der Jagdscheine muss bis spätestens Ende Januar schriftlich (Formular), mit entsprechendem Versicherungsnachweis, beantragt werden!

Sonst kann es sein, dass man Anfang April ohne verlängerten Jagdschein da steht!

Zwei neue Behörden sind zur waffenrechtlichen Überprüfung dazu gekommen. Ohne deren Abfrage gibt es keine Verlängerung des Jagdscheines.