Nach einigen Bundesländern hat nun auch die Bundesregierung auf die drohende Afrikanische Schweinepest reagiert und eine Verordnung verabschiedet.
Das Bundeskabinett hat sich heute mit einer Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschäftigt. Die Ergebnisse der Sitzung wurden nun veröffentlicht. Darin werden Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. Unter anderem dürfen keine Schweine und kein frisches Schweinefleisch mehr in das oder aus dem betroffenen Gebiet transportiert werden. Auch Gras, Heu und Stroh, die in gefährdeten Gebieten gewonnen wurde dürfen nicht für Schweine verwendet werden.
Ganzjährige Bejagung von Wildschweinen
„Darüber hinaus ist künftig eine ganzjährige Bejagung von Wildschweinen zulässig. Die durch milde Winter erheblich angewachsenen Wildschweinbestände sollen ausgedünnt und so das Risiko eines Einschleppens der ASP vermindert werden“, so die Regierung weiter. Auf Nachfrage der Redaktion erklärte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: „Damit gilt für alle Altersklassen und Geschlechter eine ganzjährige Jagdzeit. Lediglich der Elterntierschutz ist zu beachten.“
