Erläuterungen zum Umgang mit Schwarzwild nach Tupferentnahme

Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,

auf Bitten des Veterinäramtes, Frau Dr. Meier, gebe ich Ihnen die nachstehenden Erläuterungen zum Umgang mit Schwarzwild nach Tupferentnahme hiermit zur Kenntnis und Beachtung.

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Sie als Jagdausübungsberechtigte wurden aufgefordert, bei verendetem oder verunfalltem Schwarzwild sowie bei solchem Schwarzwild, das vor dem Erlegen Anzeichen einer Erkrankung oder nach dem Eröffnen bedenkliche Merkmale zeigt, eine Tupferprobe zu entnehmen und für eine Untersuchung auf Afrikanisches Schweinepest-Virus einzusenden. Dafür ist eine Prämienzahlung durch das Land Sachsen-Anhalt für jeweils eine untersuchungsfähige Probe des jeweiligen Tieres vorgesehen.

Mit dem Tierkörper sollte folgendermaßen verfahren werden:

  • Nach der Entnahme der Tupferprobe Fundort und Tierkörper möglichst kennzeichnen, Tierkörper abdecken und möglichst nicht fortbewegen, bis das Ergebnis der Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest vorliegt. Das wird nach Ankunft der Probe im Labor innerhalb von drei Werktagen der Fall sein.
  • Kann der Tierkörper auch in abgedecktem Zustand nicht am Fundort verbleiben, z.B. wenn er am Rand einer Straße oder eines Weges liegt, soll er nur so weit bewegt werden, wie unbedingt erforderlich ist.
  • Die Geokoordinaten des eigentlichen Fundortes sind im Untersuchungsauftrag anzugeben, alternativ eine genaue und eindeutige Beschreibung des Fundortes.
  • Die Befundergebnisse werden über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises zur Verfügung gestellt oder können dort erfragt werden. Die Übermittlung vom Labor direkt an die Jäger ist nicht möglich.
  • Bei negativem Befund kann der Tierkörper weidgerecht entsorgt werden.
  • Bei positivem Befund werden durch die Veterinärbehörde Maßnahmen gemäß der Schweinepestverordnung ergriffen. U.a. ordnet die Veterinärbehörde im gefährdeten Bezirk die unschädliche Beseitigung der genannten Stücke über den für Sachsen-Anhalt zugelassenen Verarbeitungsbetrieb SecAnim sowie die Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch Personen, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind, an.

Das Virus kann auch über virusbehaftete Materialien (Stiefel, Autoreifen, Transportwannen oder -gitter, …) übertragen und in die Hausschweinepopulation (ggfs. in die eigene Schweinehaltung!) eingetragen werden.

Beachten Sie bitte, insbesondere als Schweinehalter folgende Vorsorgemaßnahmen:

  • eine Schweinehaltung niemals mit Jagdkleidung /-ausrüstung betreten
  • Jagdhund vom Schweinestall fernhalten
  • Schwarzwild niemals auf dem Betrieb aufbrechen
  • Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen strikt vermeiden
  • Besondere Vorsicht beim Aufbrechen, Zerwirken sowie Entsorgung nicht verwertbarer Reste walten lassen
  • Jede mit Fieber einhergehende Erkrankung von Hausschweinen umgehend abklären lassen
  • Speise- und Küchenabfälle nicht an Wildschweine verfüttern – es ist verboten!
  • Direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen strikt unterbinden –> sichere Zäune, für Wildschweine unzugängliche Lagerung von Futter und Einstreu, Freilandhaltungen besonders sichern!

Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Generell gilt, dass Kleidung nach Kontakt zu toten Wildschweinen zu wechseln ist und mindestens bei 40 Grad Celsius mit Waschpulver zu waschen ist. Schuhwerk sollte gereinigt und desinfiziert werden.

Sollten Sie dazu noch Fragen haben wenden Sie sich bitte gleich an das Veterinäramt.