Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten bei der Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest
Lt. Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist am 22. Januar 2014 in der Republik Litauen die Afrikanische Schweinepest bei Schwarzwild amtlich festgestellt worden. Damit ist erstmalig der Nachweis dieser gefährlichen Tierseuche in der Europäischen Union erfolgt.
Auffinden von Fallwild beim Schwarzwild mit unklarer Todesursache unverzüglich dem jeweils zuständigen Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden bzw. verdächtige Organe (v. a. Lymphknoten, Milz, Lunge, Niere) von erlegtem Schwarzwild amtlich abklären zu lassen.
Aus diesem Anlaß werden im Rahmen der Früherkennung von Wildseuchen die Revierinhaber eines jeden Jagdbezirks in Sachsen-Anhalt aufgefordert, das Ich bitte Sie, dafür Sorge zu tragen, daß die Jagdaus übungsberechtigten durch die Jagdbehörden entsprechend informiert werden.
Quelle: Jägerpost entnommen aus dem Mitteilungsblatt Nr. 1/2018 „Wir Jäger in Sachsen-Anhalt“
