Erlegungsprämie für Schwarzwild (Erlass des MWL vom 26.03.2024, Az.: 51.11-65021-ASP)

Durch das Parlament wurden die Grundlagen zur Fortführung der Zahlung der Erlegungsprämie als Maßnahme zur Seuchenprävention gegen die Afrikanische Schweinepest im Haushalt 2024 beschlossen.

ACHTUNG!

Die Gewährung der Erlegungsprämien ist ausgeschlossen, wenn das erlegte Wild oder Teile davon zum Verkauf gelangt oder gelangen soll (siehe Nr. 5 auf Seite 2 des Antragsformulars). Dies gilt unabhängig davon, ob der Antragsteller gewerblich oder privat handelt, also auch für „Kleinabgeber“.

Erlass Erlegungsprämie

Antrag Erlegungsprämie

Mehr Informationen dazu finden Sie hier