Feststellung der Notzeit im Saalekreis

Sehr geehrte Weidgenossen,

wegen der derzeitigen Wetterlage mit der geschlossenen Schneedecke und dem Dauerfrost mit stellenweise zweistelligen Minusgraden, stellt die Jagdbehörde der Kreisverwaltung, in Absprache mit dem Kreisjägermeister, die Notzeit für den gesamten Saalekreis und für alle Wildarten fest.

Der § 34 Abs. 1 Nr. 1 LJagdG LSA regelt, dass in Notzeiten Wild in der freien Wildbahn gefüttert werden darf. Nach Abs. 2 hat der Revierinhaber für eine ausreichende Fütterung des Wildes in seinem Jagdbezirk zu sorgen.

Weiterhin darf nach Absatz 4 für Schalenwild nur Futtermittel ohne Zusätze, Heu, Grassilage, heimische Baumfrüchte sowie Hackfrüchte verwendet werden.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder in den Jägerschaften und kommunizieren Sie es auch mit Nichtmitgliedern und befreundeten Jägern.

Diese Regelung gilt ab sofort und bis auf Widerruf. Die Aufhebung wird Ihnen auf gleichem Wege zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Stör

SB Jagd