Handlungsempfehlungen bei verletzten oder tot aufgefundenen Wölfen

Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,

die nunmehr in Kraft getretene Leitlinie Wolf sende ich Ihnen anliegend zu Kenntnisnahme.

Die Festlegungen von Pkt. 7.3. Umgang mit verletzten Wölfen

Pkt. 7.4. Umgang mit toten Wölfen dieser Leitlinie gilt besonders zu beachten.

Beim Reviergang verhaltensauffällige, verletzte oder tot aufgefundene Wölfe melden Sie bitte beim Wolfskompetenzzentrum Iden.

Lindenstr. 18, 39606 Iden

und

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt.

Sollten Sie dennoch Fragen haben können Sie sich auch gleich an

  • die Umwelt- und Naturschutzbehörde des LK Saalekreis – 03461 – 40 1410 oder
  • die Veterinär-und Lebensmittelüberwachung des LK Saalekreis – 03461 – 40 1771 wenden.

Handlungsempfehlungen als PDF