Am 23.04.2026 wurde im Landtag die 4. Änderung zum Landesjagdgesetz beschlossen.
Die aus Sicht des LJV wichtigsten Änderungen sind:
- Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
- Aufnahme der Mitwirkungspflicht von Landwirten zur Wildschadenverhütung
- Anerkennung bestätigter Schweißhundeführer aus anderen Bundesländern
- Duldungspflicht von überjagenden Hunden bei großen Stöberjagden
- Regelung zu Kirrautomaten
Im Anhang findet sich die offizielle Stellungnahme des Landesjagdverbandes Sachsen Anhalt.
Ergänzung vom 10.06.2026:
Am 29.05.2026 wurden die Änderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Damit sind die Änderungen offiziell in Kraft getreten.
Eine Einordnung des Landesjagdverbandes zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht findet sich im Mitteilungsblatt Mai/Juni.
Sobald es weitere Informationen von Seiten des Verbandes gibt, werden wir euch informieren.
