Information des LJV zur Novelle des Landesjagdgesetzes

Am 23.04.2026 wurde im Landtag die 4. Änderung zum Landesjagdgesetz beschlossen.

Die aus Sicht des LJV wichtigsten Änderungen sind:

  • Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
  • Aufnahme der Mitwirkungspflicht von Landwirten zur Wildschadenverhütung
  • Anerkennung bestätigter Schweißhundeführer aus anderen Bundesländern
  • Duldungspflicht von überjagenden Hunden bei großen Stöberjagden
  • Regelung zu Kirrautomaten

Im Anhang findet sich die offizielle Stellungnahme des Landesjagdverbandes Sachsen Anhalt.