Jägerpost Landesjagdverband Sachsen-Anhalt

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Die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zur Umsetzung der EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bereits 2016 setzte sich der LJV erfolgreich für eine Unterstützung der Fangjagd ein. Die neugegründete Fellwechsel GmbH knüpft durch eine nachhaltige Nutzung der Bälge sinnvoll an diese Maßnahmen an.

(Langenweddingen, 20. November 2017) Der Bundestag hat am 29. Juni 2017 Änderungen im Bundesnaturschutz und Bundesjagdgesetz beschlossen, um Vorgaben aus der EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten umzusetzen. Ziel ist es, deren weitere Ausbreitung einzudämmen. Die Jagdverbände (LJV/ DJV) haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in erster Linie die Revierinhaber für die Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten zuständig sind. Dritte können von der Jagdbehörde beauftragt werden, wenn die Bejagung durch den Revierinhaber nicht ausreicht.

  • §28a Bundesjagdgesetz kann im Wortlaut hier nachgelesen werden: http://www.ljv-sachsen-anhalt.de/service/recht/

„Lange haben wir auf diese praxisgerechte Umsetzung gewartet. So wird nun endlich sichergestellt, dass sich die Naturschutzbehörde mit dem Jagdausübungsberechtigten abstimmen muss. Der Jäger bleibt erster Ansprechpartner im Revier, wenn es um die Eindämmung von Waschbär, Marderhund und Co. geht“, sagt Dr. Jordan, Präsident des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

Quelle: Newsletter jagdverband.de

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