Wie in den letzten Jahren auch, ist die Zahlung der Jägerschaftsbeiträge (bzw. deren Einzug per SEPA) bis Anfang Februar fällig.
Mit der Unteren Jagdbehörde wurde vereinbart, dass bis zum 15.02. eines Jahres die Listen der Beitragszahler gemeldet werden.
Auf Basis dieser Namenlisten werden dann die Jagdscheine verlängert. Da wir immer mit Nachzüglern bei den Beitragszahlungen rechnen müssen, Werden vor dem 16.02. keine vollständigen Listen bei der unteren Jagdbehörde vorliegen, also auch keine Verlängerungen von Jagdscheinen vorgenommen.
