Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Gültigkeit vom 30.01.2024 ist eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) in Kraft getreten. Hierbei haben sich einschlägige Veränderungen in Bezug auf die waffenrechtlichen Gebühren ergeben.
Alle geänderten Gebühren finden Sie in der Anlage zur AllGO LSA laufende Nummer 160a Tarifstellen 1 bis 101.
Über zwei wichtige Änderungen möchten wir Sie hiermit informieren:
Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit & persönlichen Eignung in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von 3 Jahren
Gebühren: 30,00 €
Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition haben der Behörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden
Gebühren: 57,00 €
Mit freundlichen Grüßen
Waffen- und Sprengstoffbehörde
