Jagdhundewesen

Jagdhunde sind unverzichtbare Begleitung bei der Jagd

Im Landesjagdgesetz ist die Bereithaltung brauchbarer Hunde vorgeschrieben. „Brauchbar“ bedeutet, ein Hund ist in einem bestimmten jagdlichen Fach z.B. „Stöbern“ als brauchbar eingeschätzt worden. Die Wertung wird durch unabhängige Richterinnen und Richter vorgenommen und erlaubt es, einen Hund im Jagdbetrieb zu führen. Die Brauchbarkeitsordnung des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie hier. Jagdhunde können den Jägerinnen und Jägern auf viele verschiedene Weisen bei der Jagdausübung helfen. Sie können mit ihrer feinen Nase Wild aufspüren und dem Jäger anzeigen. Sie helfen bei der Suche von verletzen Tieren um diese tierschutzgerecht und schnell zu erlegen oder stöbern das Wild auf um es in Bewegung zu versetzen und somit bejagbar zu machen. Einer Umfrage des Deutschen Jagdverbandes zu Folge, lebt in jedem dritten Jägerhaushalt ein Hund.
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Ausbildung und Schulung

 

Der Landesjagdverband bietet in unregelmäßigen Abständen Schulungen zu bestimmten Bereichen des Hundewesens an. Diese Veranstaltungen werden auf der Internetseite und im Mitteilungsblatt bekannt gegeben und können sowohl von Mitgliedern, als auch von Nicht-Mitgliedern (zu einem erhöhten Preis) besucht werden. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier.

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Versicherung

 

Über den Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. können Sie bis zu drei Hunde versichern lassen. Diese Versicherung ist im Gruppenbeitrag bereits enthalten und inkludiert auch eine Tierarztkostenversicherung (1000 € bei 150€ E.a.), sowie einen Ersatz bei Verlust des Hundes. Es ist unerlässlich, dass Hunde am Besten schon beim Kauf beim LJV registriert werden.Auch ist es notwendig eine Brauchbarkeit des Hundes bei Jagdeinsatz nachzuweisen, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz. Ausgenommen sind Hunde in Ausbildung. Alle Bedingungen im Detail finden Sie hier. Nur für bei uns (über das Formular) gemeldete Hunde sind im vollen Versicherungsumfang geschützt.

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Förderung

 

Hunde sind lieb, aber teuer. Nahrung, Liegeeinrichtung, Spiel- und Trainingszeug, sowie Leinen u.v.m. summieren sich zu einer nicht unerheblichen Summe zusammen. Trotzdem kann in der heutigen zeit auf dies nicht mehr verzichtet werden. Der Landesjagdverband wichkelt daher seit Jahren Förderungen über die Jagdabgabe für Hundeführerinnen und Führer ab. Die entsprechenden Informationen finden Sie hier zu Beginn des Förderzeitraums im Mitteilungsblatt.

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DJV

Landesobmann

 

Das Präsidium hat einen eigenen Landesobmann für das Thema Hundewesen berufen: Seine Aufgabe ist die Kontaktpflege mit dem Jagdgebrauchshundeverband (JGHV), sowie die Beratung in Fragen des Hundewesens. Auch wird die Landessiegersuche vom Hundeobmann durchgeführt und er sitzt der Jagdkynologischen Kommission vor. Nähere Informationen zur Besetzung aller Posten der Obleute finden Sie hier.

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Schwarzwildgatter

 

Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. ist zusätzlich Betreiber dreier Schwarzwildgatter. Die im Jerichower Land, in der Altmark und im Harz gelegenen Gatter können hier kontaktiert werden:

SWG Lohburg-Schweinitz

Gattermeister B. Runge 01749943266

SWG Mahlpfuhl

Gattermeister R. Pape 01732026404

SWG Trautenstein

Gattermeister R. Zapf 01723996800

 

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LEF

Prüfungsplan und Liste bestätigter Schweißhundeführer

 

Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite die Hundeprüfungen des laufenden Jahres, so wie sie in der Geschäftsstelle postalisch (Halberstädter Str. 26, 39171 Langenwedidngen) oder per Mail (info@ljv-sachsen-anhalt.de) gemeldet werden. Sie finden diese hier. Auch die Liste der Bestätigten Schweißhundeführer kann hier eingesehen werden.


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