Pflicht zur Nachsuche
Die Nachsuche von krankem Wild ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus ethische und tierschutzrechtlichen Gründen sogar Pflicht und gehört zu einer weidgerechten Jagd.
Folgende Nachsuchegespanne stehen mit ihren Schweißhunden für alle Jäger der Jägerschaft in Bereitschaft.
Bestätigte Schweißhundeführer

Schweißhundeführer
Mobil
Schweißhund
Hartmut Meyer
0172 5667311
HS

Schweißhundeführer
Mobil
Schweißhund
Stephan Gramzow
0160 90941373
BGS

Schweißhundeführer
Mobil
Schweißhund
Dietmar Specht
0173 2173400
BGS

Schweißhundeführerin
Mobil
Schweißhund
Bärbel Specht
0151 15109500
BGS