Förderung im Hundewesen und in der Falknerei 2025

Foto: Canva/LJV ST

Auch im Jahr 2025 bietet der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Oberen Jagdbehörde wieder gezielte Förderprogramme für das Hundewesen und die Falknerei an. Ziel ist es, die jagdliche Praxis zu stärken, die Sicherheit bei der Jagd zu erhöhen und die tierschutzgerechte Ausbildung zu unterstützen.

1. Ausbildungsförderung für Jagdhunde

Für Jagdhunde mit erfolgreich abgelegter Brauchbarkeitsprüfung (nach Nr. 2.2 oder 2.3 AB-LJagdG LSA) wird ein einmaliger Festbetrag in Höhe von 250 Euro gewährt. Die Prüfung darf dabei nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Einzureichende Unterlagen:

  • Förderantrag

  • Kopie der PrĂĽfungsurkunde

  • Kopie des gĂĽltigen Jagdscheins

2. Ausrüstungsförderung (01.08.–30.10.2025)

Gefördert werden Ausrüstungsgegenstände zur Erhöhung der Jagdsicherheit mit 60 % Anteilsförderung:

  • Hundeschutzwesten

  • Hundeortungsgeräte & Bauhundesender

  • Sauenschutzhosen

  • Neu: Sauenschutzjacken mit nachweislicher Schutzfunktion

⚠️ Die Anschaffung darf erst nach Bewilligung durch den LJV erfolgen.

Fördervoraussetzungen:

  • Erfolgreiche BrauchbarkeitsprĂĽfung (Nr. 2.2 oder 2.3 AB-LJagdG LSA)

  • Hund darf das 8. Lebensjahr nicht ĂĽberschritten haben

  • Förderung ist einmalig je AusrĂĽstungsart innerhalb einer 5-Jahresfrist

  • Maximal zwei Hunde pro Halter

Einzureichende Unterlagen:

  • Förderantrag

  • Drei vergleichbare Kostenvoranschläge

  • Kopie der PrĂĽfungsurkunde

  • Kopie des Jagdscheins

3. Förderung in der Falknerei

Gefördert wird die Anschaffung von GPS-Ortungsgeräten für Beizvögel mit einer 60 % Anteilsförderung.

Fördervoraussetzungen:

  • Falknerjagdschein in Sachsen-Anhalt

  • Nachweis ĂĽber angemeldeten Beizvogel

Einzureichende Unterlagen:

  • Förderantrag

  • Kopie Falknerjagdschein

  • Herkunftsnachweis oder CITES-Bescheinigung

  • Anmeldebestätigung des Vogels bei der unteren Naturschutzbehörde

  • Drei vergleichbare Kostenvoranschläge


Hinweis: Alle Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Förderung ist nur möglich, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Die vollständigen Förderbedingungen finden Sie im aktuellen Mitteilungsblatt des LJV Sachsen-Anhalt.

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