29. Landestrophäenbewertung – 25. April 2026

Foto: LJV

Als verbindlicher Termin ist der 25. April 2026 festgelegt worden. Die Bewertung wird in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 26, 39171 Sülzetal/OT Langenweddingen durchgeführt. Damit wird allen interessierten Jägern wiederum die Möglichkeit eingeräumt, in Sachsen-Anhalt erbeutete starke Trophäen des Schalenwildes von einer vom LJV-Präsidium berufenen Kommission nach den Bewertungsrichtlinien des Internationalen Jagdrates (CIC) bewerten zu lassen.

 

Für die vorgestellten Trophäen werden Bewertungsurkunden und bei Erreichen der entsprechenden Punktzahlen Medaillen ausgegeben. Vorgestellt werden können Trophäen aus dem Jagdjahr 2025, aber auch aus den Vorjahren. Geplant ist, die Bewertung wiederum an einem Tag durchzuführen und die von den Erlegern vormittags angelieferten Trophäen nach einer angemessenen Zeit am Nachmittag gleich wieder fertig bewertet zurückzugeben.

 

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Bewertung sicherstellen zu können, ist es unbedingt notwendig, dass alle interessierten Jäger ihre Trophäen mit dem unten abgedruckten Vordruck bis zum 10. April 2026 bei der LJV-Geschäftsstelle zur Bewertung anmelden! Nach Meldeschluss erfolgt dann eine nochmalige Information zu den Einzelheiten der Anlieferung bzw. Rückgabe der Trophäen.

 

Zur Deckung der entstehenden Kosten wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 15 Euro für Verbandsmitglieder und von 30 Euro für Nichtmitglieder des Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. erhoben.

 

Als Richtwerte für die Vorauswahl der Trophäen sollten folgende Kriterien gelten:

 

Rothirsche ab ca. 4,5 kg Geweihgewicht oder geschätzte Punktzahl > 170

Damschaufler ab ca. 2,5 kg Geweihgewicht oder geschätzte Punktzahl > 165

Muffelwidder ab ca. 70 cm Schneckenlänge oder geschätzte Punktzahl > 185

Rehkrone ab ca. 350 g Gehörngewicht oder geschätzt Punktzahl > 105

Keilerwaffen ab ca. 20 cm Gewehrlänge und ca. 24 mm Gewehrbreite oder geschätzte Punktzahl > 110

 

Darüber hinaus werden auch Fuchs und Dachsschädel bewertet.

 

Es sind grundsätzlich nur Trophäen anzuliefern, die bewertungsfähig sind:

 

  1. Keine Träger/Hauptpräparate von Rehwild, Rotwild und Damwild
  2. Schädel von Rehwild, Rotwild und Damwild dürfen nicht mit Füllmitteln versehen sein, weil dadurch keine exakte Ermittlung des Trophäengewichtes möglich ist.
  3. Aufgesetzte Trophäen sollten problemlos von den Schildern abzunehmen sein.
  4. Aufgeklebte Keilerwaffen sind nicht bewertbar.

 

Der Schalenwildausschuss erhofft sich wiederum eine gute Resonanz auf diese Ausschreibung zur Bewertung der Spitzentrophäen aus dem Land Sachsen-Anhalt.

 

Es werden nur Trophäen bewertet, die zuvor ordnungsgemäß mit dem vorgegebenen Anmeldebogen angemeldet waren. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes der Bewertung können Ausnahmen nicht zugelassen werden.

 

Steffen GrieĂźbach, Landesobmann Schalenwildbewirtschaftung

LJV