Versicherungen

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Getreu dem Motto gemeinsam stärker, haben Mitglieder des Landesjagdverbandes Anspruch auf eine günstige und umfangreiche Gruppenversicherung. Die Gruppenversicherung der Generali bietet neben der gesetzlich vorgeschriebenen Jagdhaftpflichtverischerung auch weitere Vorteile für Mitglieder des Landesjagdverbandes. In der Jagdhaftpflicht inbegriffen sind auch eine Unfallversicherung sowie eine Tierleben- und eine Tierarztkostenversicherung. Nähere Informationen finden sie in den Versicherungsbedingungen und in nachfolgenden Artikeln.

Die Anmeldung der im Besitz befindlichen bzw. neu angeschafften Jagdhunde direkt beim LJV ist für unsere Jagdhundeführer mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden. Trotzdem sei hier nochmals auf diese Notwendigkeit verwiesen. Als Bestätigung für eine erfolgte Anmeldung erhält der Hundebesitzer von der LJV-Geschäftsstelle die gelbe Prüfungsnachweiskarte zugeschickt.

Wer einen Jagdhund jagdlich führen will, muß im Besitz eines Jagdscheines sein. Um einen Jagdschein zu erlangen bzw. zu verlängern, muß der Nachweis eines gültigen Jagdhaftpflichtversicherungsvertrages erbracht werden. Die Jagdhaftpflichtversicherungen enthalten in der Regel eine Hunderhalterhaftpflichtversicherung für zwei oder drei Jagdhunde. Die LJV-Jagdhaftpflichtgruppenversicherung bei der Generali Versicherung enthält eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für zwei Jagdhunde. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Schutz für den Jäger vor Haftpflichtansprüchen Dritter. D. h. konkret, wenn der Jäger im Rahmen befugter Jagdausübung bzw. Waffennutzung, – Jagdhundeausbildung, -führung und –prüfung gehören dazu, einem Dritten einen Schaden zufügt. Gleiches gilt für die von den mitversicherten Jagdhunden verursachten Schäden, Regelmäßig erstreckt sich die eingeschlossene Hundehalterhaftpflicht auch auf die nicht jagdlichen Bereiche, d. h. auch auf Schäden, die Jagdhunde außerhalb des jagdlichen Einsatzes verursachen.