Förderung für Niederwildfreundliche Einsaaten


Die Niederwildfreundlichen Einsaaten werden gefördert durch Mittel der Jagdabgabe des Landes Sachsen-Anhalt.
Auch dieses Jahr fördert der Landesjagdverband aus den Mitteln der Jagdabgabe des Landes Sachsen-Anhalt wieder die Niederwildhege.
Aufgrund der Entwicklung der Landwirtschaft fehlt es den Niederwildarten wie Hase, Fasan und Rebhuhn meist an ausreichender Deckung und Nahrung. Aus diesem Grund fördert der Landesjagdverband bereits seit über 20 Jahren die Anlage von Brachestreifen mit niederwildfreundlicher Einsaatmischung. Durch die Anlage derartiger Streifen wird dem Niederwild auch in der vegetationsarmen Zeit eine Rückzugsmöglichkeit gegeben.
Die Saatgutmischung kann kostenfrei erworben werden. Durch die Vereinbarung zwischen Landwirt und Landesjagdverband ist diese Mischung von der jährlichen Mulchverpflichtung freigestellt und kann so problemlos mehrjährig angebaut werden. Voraussetzung für die Bestellung ist die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers beziehungsweise des Landwirts auf dem nachfolgenden Bestellformular.
Zusammensetzung der Saatgutmischung
Die Zusammensetzung der Saatgutmischung wurde so entwickelt, dass sie auch bei unterschiedlichen Bodenbedingungen nutzbar ist.

Aktuelle Vorgaben für die kostenfreie Bestellung der „niederwildfreundlichen Einsaaten“ aus den Mitteln der Jagdabgabe:
- Die Einsaaten müssen überjährig angebaut werden
- Der Mahdtermin soll nicht vor Mitte August des Folgejahres sein
- Der Blühstreifen muss mindestens zehn Meter breit angelegt werden
- Der Blühstreifen muss mindestens 150 Meter von Wäldern und Siedlungen entfernt sein
- Der Blühstreifen ist nicht entlang von Straßen und stark frequentierten Wegen anzulegen
Einsendeschluss für die Bestellung der Frühjahrsausaat ist der 31.12.2022.
LJV
Titelbild: Pixabay
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