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Ausschreibung zur 32. Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen

Foto: LJV ST

Die Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für Sachsen-Anhalt findet als Mannschafts- und Einzelwettbewerb am

  1. Juni 2023

auf dem Schießpark „Am Kahnberg“ in Berge nach den Bestimmungen der DJV-Schießvorschrift in der z. Z. gültigen Fassung und den nachfolgenden Bedingungen statt.

 

Veranstalter: Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V.

Teilnahmeberechtigt: Je Jägerschaft max. 6 männliche Starter, wobei die besten 4 Starter für die Mannschaftswertung in der offenen Klasse gewertet werden. Aus den Jägerschaften können auch Einzelschützen delegiert werden, wenn keine vollzählige Mannschaft antritt. Zusätzlich zu den 6 männlichen Startern können Frauen und Junioren als weitere Einzelschützen gemeldet werden.

 

Alle gemeldeten Jagdschützen müssen Mitglied des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. sein, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein oder über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis darüber ist vor dem Schießen zu führen.

Mit der Meldung zum Schießen erkennt der Schütze die Bedingungen der geltenden DJV-Schießvorschrift bzw. diese Ausschreibung an und verzichtet auf den Rechtsweg.

 

Teilnahmemeldung: Über die Vorstände der Jägerschaften an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes mit vollständig ausgefüllten Schießkarten der Schützen

Meldeschluss: 12. Mai 2023

Startgeld: Je Schütze 25 Euro (mit der Einsendung der ausgefüllten Schießkarten geschlossen auf das Konto des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zu überweisen

IBAN DE20 8109 3274 0006 1064 80 bei der Volksbank Magdeburg e. G., BIC GENODEF1MD1 )

 Startgeld ist Reuegeld!

 

Es gibt nur eine Mannschaftswertung, wobei die Mannschaften der Jägerschaften aus Mitgliedern der verschiedenen Wettkampfklassen gebildet werden können. Die Mitglieder der Mannschaften werden auch als Einzelschützen in ihrer jeweiligen Wettkampfklasse gewertet.

 

Wettkampfdisziplinen: Gemäß Abschnitt III und IV der DJV-Schießvorschrift

Zugelassene Waffen: Gemäß DJV-Schießvorschrift. Wichtig ist das Tragen einer Schießbrille (UVV- Jagd VSG 4.4 § 6(2) beim Skeetschießen, sowie die Anschlagsmarkierung (DJV-Schießvorschrift 4.2) an der Schießweste.

Wurfscheiben werden akustisch abgerufen!!

Zugelassene Munition: Ab Kal. .22 Hornet Schrotpatronen mit einem Schrotladungsgewicht bis 24 g. Gemäß Abschnitt II/11 der DJV-Schießvorschrift haben die Teilnehmer in jagdlicher Kleidung anzutreten. Schalldämpfer sind nicht erlaubt!

 

Zeitablauf:

Eröffnung und Begrüßung finden am 10. 06. 2023, um 07.30 Uhr auf dem Schießstand statt. Um 08.00 Uhr ist Wettkampfbeginn. Der Wettkampf wird entsprechend einem festgelegten Zeitplan absolviert, welcher den Teilnehmern mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben wird.

 

LSV ST

Titelbild: LJV ST