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Förderung im Hundewesen und in der Falknerei

Foto: Canva/LJV-ST

Antragstellung ab 1. Juli 2024 möglich

Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Förderung aus Mitteln der Jagdabgabe des Landes Sachsen-Anhalt für das Hundewesen und die Falknerei.

Ausbildungsförderung

Der Landesjagdverband konnte sich mit der Oberen Jagdbehörde auch für dieses Jahr darauf verständigen, dass die Hundeausbildung über die Jagdabgabe im Land stärker gefördert wird.

Der Aufwand fĂĽr die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden wird finanziell mit einem Festbetrag von 250Euro unterstĂĽtzt.

Einzureichen sind:

  • Förderantrag
  • Kopie der PrĂĽfungsurkunde
  • Kopie des Jagdscheins

Zuwendungsvoraussetzungen:

Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Brauchbarkeitsprüfung des Jagdhundes gemäß Nr. 2.2 oder 2.3 AB-LJagdG LSA. Die Prüfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Zuwendung wird nur einmal je Jagdhund gewährt. Eine bereits erfolgte Prüfungsförderung in der Vergangenheit führt zur Ablehnung des Antrags.

Ausrüstungsförderung

Zur Minderung des Verletzungsrisikos hat der Landesjagdverband gemeinsam mit der Oberen Jagdbehörde des Landes ein umfangreiches und unbürokratisches Förderprogramm auf den Weg gebracht, um die Jagd in Sachsen-Anhalt noch sicherer zu machen. Gefördert werden mit einer Anteilsförderung von 60 Prozent Hundeschutzwesten, Hundeortungsgeräte, Bauhundesender und Sauenschutzhosen und ab diesem Jahr auch Sauenschutzjacken (letztere müssen über eine eindeutige Schutzfunktion vor Schwarzwild verfügen, reine Signaljacken werden nicht gefördert). Der Förderzeitraum für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen gilt vom 1. Juli 2024 bis 30. Oktober 2024. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie eine Bewilligung für die Anschaffung des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Anschaffung darf erst nach der Bewilligung erfolgen.

Einzureichen sind:

  • Förderantrag
  • drei vergleichbare Kostenvoranschläge als Kopie (der Ausdruck eines Warenkorbes mit allen benötigten Kostenangaben ist ausreichend)
  • Kopie der PrĂĽfungsurkunde
  • Kopie des Jagdscheins

Zuwendungsvoraussetzungen:

Eine Bezuschussung erfolgt nur bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Jagdhundes und nur, sofern keine Zweifel an der Brauchbarkeit bspw. infolge von Krankheiten oder Gebrechen des Hundes bestehen. Die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen wird innerhalb der fünfjährigen Zweckbindungsfrist

einmalig unterstützt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Ersatzbeschaffung z. B. bei Verlust, Defekt oder Verschleiß von einer Unterstützung ausgeschlossen. Eine Zuschussgewährung ist auf maximal zwei Jagdhunde je Halter begrenzt.

Hundeschutzwesten

Voraussetzung ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Brauchbarkeitsprüfung gemäß Nr. 2.2 oder 2.3 der Ausführungsbestimmungen des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt.

Hundeortungsgeräte/Bauhundesender

Die Unterstützung der Beschaffung von Hundeortungsgeräten schließt Zusatzhalsbänder für mehrere Hunde ein. Voraussetzung ist der Nachweis der jeweilig entsprechenden erfolgreich abgelegten Brauchbarkeitsprüfung für die Fachgruppen Schweißarbeit, Stöbern oder Bauarbeit gemäß Nr. 2.2 oder 2.3 der Ausführungsbestimmungen des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt.

Sauenschutzhosen und -jacken

Voraussetzung ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Brauchbarkeitsprüfung gemäß Nr. 2.2 oder 2.3 der Ausführungsbestimmungen des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt.

Förderung in der Falknerei

Gefördert wird anteilig die Anschaffung von GPS-Ortungsgeräten für Beizvögel. Um den Falknern die Möglichkeit zu geben, ihre Vögel besser wiederzufinden, fördert der Landesjagdverband mit einer Anteilsförderung von 60 Prozent die Anschaffung von GPS-Ortungsgeräten für Beizvögel. Der Förderzeitraum für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen gilt vom 1. Juli 2024 bis 30. Oktober 2024. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie eine Bewilligung für die Anschaffung des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Anschaffung darf erst nach der Bewilligung erfolgen.

Einzureichen sind:

  • Förderantrag
  • Kopie des Falknerjagdscheins
  • Kopie des Herkunftsnachweises oder der CITES-Bescheinigung des Beizvogels
  • Kopie der Anmeldebestätigung des Beizvogels bei der Unteren Naturschutzbehörde
  • drei vergleichbare Kostenvoranschläge als Kopie (der Ausdruck eines Warenkorbes mit allen benötigten Kostenangaben ist ausreichend)

Zuwendungsvoraussetzungen:

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seinen Falknerjagdschein in Sachsen-Anhalt gelöst hat und einen angemeldeten Beizvogel besitzt. Für alle Förderungen gilt: Die Anträge werden abhängig von ihrem Eingang in der Geschäftsstelle bearbeitet. Die Förderungen können nur solange gewährt werden, wie noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus eingereichte Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

 

LJV

Titelbild: Flain Fotografie