Versicherungen
Alle Jägerinnen und Jäger in der Bundesrepublik benötigen, ähnlich wie auch wie bei jedem Auto, eine Haftpflichtversicherung, welche Schäden an Dritten deckt. Zum Glück sind die wirklich schweren Fälle selten und die meisten Jägerinnen und Jäger werden in Ihrem Jagdleben nie die Haftpflicht für die direkt aus dem Jagdbetrieb entstehenden Schäden in Anspruch nehmen müssen. Ein hohes Schadpotential haben aber leider unsere vierbeinigen Helfer, die gerne für den einen oder anderen Schaden sorgen. Als Mitglied im Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. hat man die Möglichkeit, sich unmittelbar über einen Gruppentarif zu versichern. Dieser enthält (als Paket zu einem Preis) zusätzliche Versicherungsprodukte und hat viele Vorteile. Die vollständigen Konditionen der Gruppenversicherung können Sie hier herunterladen (Versicherungsbedingungen).
Jagdhaftpflicht
Die Deckungssumme je Schadensereignis beträgt bei Personen- Sach- und Vermögensschäden pauschal 5 Millionen Euro. Es sind bis zu drei Jagdhunde mitversichert, solange sie sich entweder in Ausbildung befinden oder eine Brauchbarkeitsprüfung absolviert haben. Hunde sind bis zum 24. Lebensmonat als „in Ausbildung“ befindlich, dieser Zeitraum wird auf 36 Monate erweitert bei Vorweisen einer Jugend- oder Anlagenprüfung. Hunde müssen beim Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. registriert sein. Dies erfolgt über das Meldeformular, dieses können Sie hier online bearbeiten und ausdrucken (Meldeformular). Eine Meldung bei der Gemeinde oder anderen Institutionen ist nicht ausreichend. Bitte melden Sie Ihre Hunde ebenfalls ab, wenn diese den Versicherungsschutz nicht mehr benötigen.
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Tierarzt- und Tierlebenversicherung
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können für brauchbare und gemeldete Hunde bei Tod im Jagdbetrieb je nach Alter und Ausbildungsgrad Ersatzzahlungen von bis zu 2000 Euro beantragt werden. Für Verletzungen, die aus der unmittelbar jagdlichen Tätigkeit entstehen kann bis zu 3 Mal im Jahr ein Schaden ab 150 € (Selbstbeteiligung) geltend gemacht werden. Das Formular zur Schadensmeldung erhalten Sie zum Download hier (Schadensanzeige Tierarztkosten & Tierleben).
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Rechtsschutzversicherung
Der Gruppenrechtsschutzvertrag besteht bereits seit 01.07.2017.
Unzähligen Jägern konnten wir bei Streitigkeiten helfen und vor hohen Streitkosten bewahren. Die ERGO Gruppenschutzversicherung für Mitglieder des LJV Sachsen–Anhalt ist eine speziell auf die Jäger zugeschnittene Rechtsschutzversicherung. Diese wurde gemeinsam von Juristen, in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsbüro Schertel und der ERGO Rechtsschutzversicherung entwickelt. Im Vordergrund stand, dass den Mitgliedern des LJV, ein umfangreiches Deckungskonzept mit einer einfachen Abwicklung im Schadensfall zur Verfügung steht.
Alle Leistungen im Überblick, sowie den genauen Ablaufplan einer Inanspruchnahme können Sie hier nachlesen (Rechtsschutzablauf).
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Unfallversicherung
Neben den aufgeführten Versicherungsleistungen inkludiert der Gruppenvertrag auf eine Unfallversicherung.
Die Deckungssummen betragen je versicherte Person
10.000 Euro für den Todesfall
15.000 Euro für den Invaliditätsfall
Mitversichert sind 2.500 Euro für Bergungskosten.
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Hundehalterhaftpflicht
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen bei ihrer Gemeinde eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Diese ist für Jagdhunde ebenfalls in die Versicherungsleistungen integriert. Sie erhalten das notwendige Formular zum Download hier (Schadensanzeige Allgemeine Haftpflicht). Auch hierfür ist es notwendig, dass Sie den Hund in der Geschäftsstelle anmelden.
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