Förderung im Hundewesen und der Falknerei gestartet

Foto: Flain Fotografie
Foto: Flain Fotografie

Die Förderung im Hundewesen und in der Falknerei ist in die nächste Förderperiode gestartet. Anträge können ab nun eingereicht werden.


Ausbildungsförderung für Jagdhunde

Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt fördert die erfolgreiche Ausbildung von Jagdgebrauchshunden mit einem Festbetrag von 250 € pro Hund. Förderfähig sind Hunde mit erfolgreich abgelegter Brauchbarkeitsprüfung gemäß Nr. 2.2 oder 2.3 AB-LJagdG LSA. Die Prüfung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Förderung wird je Hund nur einmal gewährt.

Antragszeitraum: 01.06.2026 – 30.10.2026

Einzureichende Unterlagen:

Förderantrag
Kopie der PrĂĽfungsurkunde
Kopie des Jagdscheins

 

Ausrüstungsförderung für Jagdhunde

Zur Erhöhung der Sicherheit bei der Jagd werden folgende Ausrüstungsgegenstände mit 60 % der Anschaffungskosten gefördert:

Hundeschutzwesten
Hundeortungsgeräte (inkl. Zusatzhalsbänder)
Bauhundesender
Sauenschutzhosen
Sauenschutzjacken mit nachgewiesener Schutzfunktion gegen Schwarzwild

Neuerung 2026: Anträge können bereits vor der Herbstprüfung gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des späteren Prüfungsnachweises. Ohne Prüfungsnachweis bis zum 30.10.2026 erfolgt keine Auszahlung.

Förderzeitraum: 01.06.2026 – 30.10.2026

Wichtig: Die Anschaffung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgen.

Einzureichende Unterlagen:

Förderantrag
Drei vergleichbare Kostenvoranschläge
Kopie der PrĂĽfungsurkunde oder Angabe des geplanten PrĂĽfungstermins
Kopie des Jagdscheins

Voraussetzungen:

Förderung nur für Jagdhunde bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Keine Zweifel an der Brauchbarkeit des Hundes
Förderung von Ausrüstungsgegenständen nur einmal innerhalb einer fünfjährigen Zweckbindungsfrist
Maximal zwei Jagdhunde pro Halter förderfähig

Je nach AusrĂĽstungsart sind entsprechende BrauchbarkeitsprĂĽfungen nachzuweisen.

 

Förderung in der Falknerei

Gefördert wird die Anschaffung von GPS-Ortungsgeräten für Beizvögel mit einem Zuschuss von 60 % der Anschaffungskosten.

Förderzeitraum: 01.06.2026 – 30.10.2026

Einzureichende Unterlagen:

Förderantrag
Kopie des Falknerjagdscheins
Herkunftsnachweis oder CITES-Bescheinigung des Beizvogels
Anmeldebestätigung der Unteren Naturschutzbehörde
Drei vergleichbare Kostenvoranschläge

Voraussetzungen:

Falknerjagdschein in Sachsen-Anhalt
Ordnungsgemäß angemeldeter Beizvogel
Anschaffung erst nach Bewilligung
Allgemeine Hinweise

Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Förderungen können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

 

LJV

Titelbild: Flain Fotografie