Hundeführer

Foto: Mross/DJV

Das Hundewesen wird gefördert durch Mittel der Jagdabgabe des Landes Sachsen-Anhalt.

Auch dieses Jahr fördert der Landesjagdverband über Mittel der Jagdabgabe wieder das Hundewesen. Gefördert werden sowohl die Hundeausbildung als auch anteilig die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen.

Foto: S. Grimm

Peitschende Äste und wehrhaftes Wild, die Gefahren bei Nachsuchen sind vielfältig und dürfen nicht unterschätzt werden. Gerade krankgeschossenes Schwarzwild schiebt sich oft in schwer zugängliche Vegetation ein. Professionelle Gespanne haben geeignete Schutzausrüstung für Mensch und Hund, um die Nachsuche sicher zum Erfolg zu bringen. Oben: Bei Weichschüssen nicht zu früh nachgehen! Es handelte sich hier um einen Weidwundschuss nahe am Kurzwildbret bei einem Rehbock. Der Schütze hatte das Stück durch zu frühes Nachgehen aufgemüdet und die Suche erstreckte sich über 3 Kilometer bis der Bock im Wundbett erlöst werden konnte.

Foto: S. Grimm

Wird durch den Schützen ein Wildbretschuss falsch interpretiert und zu sofortiger Suche übergegangen, kann im Ergebnis das kranke Wild aufgemüdet und unerreichbar für den Hundeführer werden. Die Fährte sollte mindestens 4 h stehen, um eine Krankwitterung zu entwickeln. Die körpereigene Witterung (Dunstwolke) muss „verfliegen“, da der Hund mit tiefer Nase nur der Bodenverwundung folgen soll. Dabei zersetzen mikrobiologische Organismen die olfaktorischen Bestandteile und ergeben den für den eingearbeiteten Hund einzigartigen Geruch der Krankfährte. Diese Zeit sollte auch dem Wild gegeben werden, um durch Wundfieber und Blutverlust ausreichend krank zu werden. Dem nachsuchenden Hund wird die unter Umständen anstehende Hatz dadurch erleichtert. Ist das Stück noch zu gesund, kann es auch für den Schweißhund unter Umständen nicht möglich sein, das Stück zu stellen, mit der Konsequenz dass sich das Leid des Tieres verlängert.

Nachsuchen stellen hohe Anforderungen an das Können der Hundeführer und der eingesetzten Jagdhunde.