
Novelle des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt: Wichtiger Schritt – mit kleinem Makel
Landesjagverband und andere Verbände von Anfang an beteiligt – trotzdem gibt es Ungereimtheiten
Die vollständige Drucksache findet Ihr hier: Kabinettvorlage
Das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen und damit den formalen Gesetzgebungsprozess eingeleitet. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht und dort in mehreren Lesungen beraten. Mit der Novelle soll das Jagdrecht nach der großen Reform von 2011 vereinfacht und an aktuelle rechtliche, fachliche und praktische Anforderungen angepasst werden. Die Landesregierung setzt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.
Minister Sven Schulze erklärte dazu:
„Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes schaffen wir ein praxistaugliches und rechtlich einwandfreies Regelwerk für Sachsen-Anhalt. Wir bringen Naturschutz, Tierschutz, die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft sowie die Anliegen der Jägerschaft in ein neues Gleichgewicht.“ (PM 3/26 MWL)
Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht
Ein zentraler Punkt der Novelle ist die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Ziel ist es, auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation mit einem rechtssicheren und praktikablen Instrumentarium reagieren zu können. Der Wolf bleibt weiterhin eine besonders geschützte Art; eine reguläre Bejagung ist nicht vorgesehen. Stattdessen soll ein Bestandsmanagement greifen, das sich am Erhaltungszustand orientiert und die Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts berücksichtigt.
Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt (LJV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, da damit erstmals klare rechtliche Strukturen für ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement geschaffen werden.
Klare Regelungen bei Wildschäden
Positiv bewertet der LJV auch die Wiedereinführung klarer Regelungen zum Wildschadensersatz, insbesondere bei hochwachsenden Feldfrüchten wie Mais, Raps, Roggen oder Sonnenblumen. Damit werden eindeutige Verantwortlichkeiten geschaffen und sowohl Landwirte als auch Jagdausübungsberechtigte erhalten mehr Rechtssicherheit.
Bejagungsschneisen werden ausdrücklich als Instrument der Wildabwehr anerkannt. Sie tragen dazu bei, Wildschäden zu reduzieren und Konflikte zwischen Landwirtschaft und Jagd zu vermeiden.
Forderungen des Landesjagdverbandes wurden teilweise berücksichtigt
Grundsätzlich begrüßt der Landesjagdverband die Initiative der Landesregierung ausdrücklich. Viele Forderungen und Hinweise des LJV sind in den Gesetzentwurf eingeflossen. Dazu zählen unter anderem:
- die Regelung zur Mitwirkungspflicht bei Wildschäden (§ 35)
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die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht,
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Regelungen zum unbeabsichtigten Beifang,
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die Klarstellung, dass befugte Jäger schwer verletzte oder leidende Wölfe nach Verkehrsunfällen erlösen dürfen,
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die Anerkennung bestätigter Schweißhundeführer anderer Bundesländer,
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die Duldung überjagender Hunde.
Diese Punkte stellen wichtige Fortschritte für eine praxistaugliche Jagdausübung dar.
Kritische Punkte und dringender Änderungsbedarf
Trotz vieler positiver Ansätze enthält der Gesetzentwurf aus Sicht des LJV auch problematische und teilweise widersinnige Regelungen, die dringend nachgebessert werden müssen.
§ 31 – Jagdschutz (wildernde Hunde und Katzen):
Während die Einschränkung beim Jagdschutz gegenüber wildernden Hunden grundsätzlich noch mit der jagdlichen Praxis vereinbar ist, ist die (fast) vollständige Abschaffung des Jagdschutzes auf wildernde Katzen fachlich nicht nachvollziehbar. Diese Regelung wird nicht nur vom LJV, sondern auch von den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landkreis Wittenberg, dem Landesverwaltungsamt und dem Bauernverband vehement abgelehnt. Sie ist wildbiologisch falsch und konterkariert den Schutz bodenbrütender Arten massiv. Hier fordert der LJV eine schnelle und klare Nachbesserung durch die Abgeordneten. Auch inhaltlich bestehen hier am Entwurf Fehler, die auf unbedachte Formulierung schließen lassen.
§ 23 Abs. 2 – EU-REACH-Verordnung:
Zwar wurde ein besonders problematischer Absatz zurückgenommen, jedoch fehlen die Stellungnahmen und Argumente des LJV in der offiziellen Dokumentation. Grundsätzlich sollte vermieden werden, unmittelbar geltendes EU-Recht (wie die REACH-Verordnung) landesgesetzlich zu wiederholen oder unsauber zu regeln.
Artenschutz und Muffelwild:
Sachsen-Anhalt verfügt über besonders wertvolle Muffelwildbestände. Nach dem Landesjagdgesetz sind die Behörden verpflichtet, gefährdete Arten besonders zu schützen. Hier fordert der LJV ergänzende und klarere Regelungen zum Erhalt dieser Bestände.
Rechtssicherheit für Hundeführer in Wolfsgebieten:
In Wolfsregionen ist der Einsatz von Jagdhunden bei Drückjagden und Nachsuchen zunehmend riskant. Wird ein Hund vom Wolf angegriffen, ist für den Hundeführer oft nicht eindeutig, ob eine Notstandssituation vorliegt. Der LJV fordert deshalb dringend eine klare gesetzliche Regelung, um Rechtssicherheit für Hundeführer zu schaffen.
Weitere Vorschläge des LJV – bislang nicht übernommen
Darüber hinaus hatte der LJV weitere praxisnahe Vorschläge eingebracht, die vom Ministerium zwar als sinnvoll bewertet wurden, im aktuellen Gesetzentwurf jedoch noch keinen Niederschlag gefunden haben. Dazu gehören unter anderem:
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Erweiterung der Liste jagdbarer Tiere (inklusive Hybriden),
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allgemeine Befugnis von Jagdscheininhabern zur tierschutzgerechten Erlösung verletzten Wildes nach Verkehrsunfällen,
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Regelung zum Fangschuss auf durch Hunde gestelltes Wild im Nachbarrevier,
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Zulassung moderner elektronischer Kirrtechnik,
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Einführung der Institution eines „Stadtjägers“.
Der LJV hat angeboten, hierzu konkrete Formulierungsvorschläge zu liefern.
Gesetzgebungsverfahren: Jetzt ist politische Einflussnahme möglich
Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren nun offiziell gestartet. Der Entwurf wird im Landtag in mehreren Lesungen beraten und in den zuständigen Ausschüssen – insbesondere im Agrar- und Umweltausschuss – diskutiert. In diesem parlamentarischen Verfahren sind Änderungen ausdrücklich möglich und üblich.
Gerade jetzt ist daher der richtige Zeitpunkt, die eigenen Landtagsabgeordneten anzusprechen und auf die fachlichen Schwächen einzelner Regelungen hinzuweisen. Der Landesjagdverband wird dies in den kommenden Wochen intensiv tun und den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern suchen.
Fazit:
Die Novelle des Landesjagdgesetzes ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit. Viele Forderungen der Jägerschaft wurden berücksichtigt. Gleichzeitig bestehen bei einzelnen Punkten erhebliche fachliche Defizite – insbesondere beim Jagdschutz auf wildernde Katzen und bei der Rechtssicherheit in Wolfsgebieten. Hier sind die Abgeordneten jetzt gefordert, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sachgerecht nachzubessern.
Titelbild: Canva/LJV-ST