Die Afrikanische Schweinepest ist endgültig auch auf Bundesebene zum Wahlkampfthema geworden.

Keine Antibiotika für Tiere, die auch beim Menschen Einsatz finden: In einem offenen Brief kritisieren vier Spitzenverbände diesen Antrag des Sprechers der Grünen-Fraktion im EU-Parlament. Sie sehen darin einen Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz. Jagdhunde und Beizvögel benötigen bei Verletzungen effektive Hilfe.

Im Zuge der Versendung der aktuellen Beitragsbescheide der SVLFG empfiehlt der für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft im DJV-Präsidium zuständige Präsident Herr Schneider (VJS Saarland) Widerspruch einzulegen.

Mit freundlicher Genehmigung des Landesamtes für Verbraucherschutz können wir folgende Informationen zur Beprobung auf ASP zur Verfügung stellen:

Am 10.08.2021 waren unser Landeshundeobmann J. Radtke, der Geschäftsführer W. Last und der Präsident D. Specht zu Gast bei der Kadaversuchhundeausbildung; geleitet durch den Hauptkommissar der Bundespolizei A. Kiefer.

Die im Jahre 2019 verabschiedete (neue) EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 tritt im Januar 2022 in Kraft. Zuvor ist von der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament festzulegen, welche Antibiotika für die Humanmedizin vorbehalten werden.

Der Deutsche Jagdverband und der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt informieren über die aktuelle Situation der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland und Polen.

Um einen Jagdhund zu retten hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf im Kreis Potsdam-Mittelmark getötet. Vom Vorwurf vorsätzlich gegen das Bundesnatur- schutzgesetz durch die Tötung verstoßen zu haben, wurde der Angeklagte freigesprochen.

Die Durchführung von Jägerprüfungen ist in der aktuellen Pandemiesituation, unter den gegenwärtigen infektionsrechtlichen Bestimmungen der 13. SARS-CoV-2-EindV, grundsätzlich möglich.