Aktuelles

Liebe Jäger und Jägerinnen,

der Vorstand lädt alle Mitglieder und ihre Familien zum traditionellen Familienschießen

am Samstag, dem 02.9.2023 um 09:00 Uhr auf dem Schießplatz Hüttermühle ein.

Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt.

Alle, die teilnehmen möchten, bitten wir sich bis zum 26.08.2023 unter der E-Mail-Adresse jaegerschaft.burg@gmail.com anzumelden. Bitte Namen und Anzahl der Teilnehmer nennen.

Alternativ kann die Anmeldung auch beim Vorstand oder den Hegeringleitern erfolgen.

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

Der Vorstand

Liebe Jäger/innen,

für die Wahlperiode 2024–2029 des Kreistages sucht der Landkreis Jerichower Land eine/n engagierte/n und erfahrene/n Kreisjägermeister/in, sowie eine/n Stellvertreter/in, um die Verantwortung für die jagdlichen Belange des Landkreises zu übernehmen. Als Kreisjägermeister/in sind Sie für die Organisation, Koordination und Durchführung jagdlicher Aktivitäten verantwortlich und vertreten die Interessen der Jägerschaft im Jerichower Land.

Die Jägerschaft Genthin e.V. sowie unserer Jägerschaft stimmen im erweiterten Vorstand in Anwesenheit des Vorstandes und der Hegeringleiter über die Wunschkandidaten ab und teilen dies dem Landkreis mit.

Aufgaben:

  • Vorsitz im Jagdbeirat. Die Sitzungen des Jagdbeirates werden durch den Kreisjägermeister einberufen und geleitet.
  • Beratung der Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten.
  • Der Kreisjägermeister hat Sorge für die Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und für eine Durchführung der Hege zu tragen.
  • Vorsitz in der Jägerprüfungskommission.

Anforderungen:

  • Erfolgreich abgeschlossene Jägerprüfung und Jagdpachtfähigkeit
  • Wohnsitz im Landkreis
  • Gute Kenntnisse der regionalen Jagd- und Naturschutzgesetzgebung.
  • Organisationstalent und die Fähigkeit, jagdliche Aktivitäten effizient zu koordinieren.
  • Teamfähigkeit und die Fähigkeit, die Interessen der Jägerschaft zu vertreten.
  • Kommunikationsstärke und die Fähigkeit, die Öffentlichkeit über die Bedeutung der Jagd und des Naturschutzes zu informieren.
  • Führungsqualitäten und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Bewerbung:

Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Jagdschein) senden Sie bitte bis zum 19.07.2023 per E-Mail an pziems@t-online.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung und darauf, Sie kennenzulernen.

 

Der Vorstand

Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,

ab sofort sind Poloshirts mit dem Logo unsere Jägerschaft für 25 Euro pro Stück erhältlich.

Die Farbe der Shirts ist graumeliert und der Aufdruck in Grüntönen.

Folgende Größen sind verfügbar:

  • Männer M-L-XL-XXL
  • Frauen M-L

Erhältlich sind sie über die jeweiligen Hegeringleiter oder über die Vorstandmitglieder der JS.

Der Erlös wird für einen guten Zweck verwenden. Dazu werden wir im kommenden Jahr weiter informieren.

Wir wünschen unseren Mitgliedern für die laufenden Drückjagdsaison viel Waidmannsheil.

Der Vorstand

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger

 

der Deutsche Jagdverband ruft zur Unterstützung der Jägerliste bei der Sozialwahl im kommenden Jahr auf. Die eigentliche Wahl findet im Mai 2023 statt, aber schon jetzt ist Unterstützung wichtig:

 

Worum geht es?

Die Jagdverbände (Deutscher Jagdverband und Bayerischer Jagdverband) haben eine Liste von Kandidaten zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG, die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft) aufgestellt. Die Wahl findet im Mai 2023 als Briefwahl statt. Mit der Teilnahme an der Wahl wollen die Jagdverbände eine bessere Vertretung jagdlicher Interessen in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung erreichen.

Diese Unterschriftensammlung dient nur der Zulassung der Liste zur Sozialwahl 2023. Die eigentliche Wahl findet im Mai 2023 statt.

Für die Zulassung ist es erforderlich, 300 Unterschriften von Wahlberechtigten zu sammeln. Dafür gibt es ein sehr formelles vorgeschriebenes Verfahren, das einzuhalten ist. Bitte beachten Sie daher die beigefügten Hinweise.

 

Wer darf unterschreiben?

Unterschreiben dürfen alle, die am Stichtag 1. April 2022 in der SVLFG zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte („SofA“) gehören, sowie deren Ehe- oder Lebenspartner. Auch wer eine Unfallrente bezieht und vorher zur Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehörte, darf unterschreiben.

Wer gehört zur Gruppe der „Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte“ („SofA“)?

  • Zu dieser Gruppe gehören die bei der SVLFG versicherten Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte und ihre mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner.
  • Das heißt alle Revierinhaber (z.B. als Pächter, Mitpächter oder Eigenjagdbesitzer), aber auch Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, die keine Arbeitskräfte über mindestens sechs Monate beschäftigen (und dazu gehören auch sogenannte „Minijobs“) – weder für die Jagd, noch anderweitig in einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb (auch gewerbsmäßige Imkereien oder Binnenfischereien gehören dazu). Bei Pächtergemeinschaften ist häufig nur einer der Pächter gegenüber der SVLFG benannt und dient als Ansprechpartner. Auch in so einem Fall dürfen aber alle Beteiligten einzeln unterschreiben – sofern sie wirksam Pächter sind und nicht (z.B.) lediglich Begehungsscheininhaber.
  • Zur „SofA-Gruppe“ gehören ferner die Bezieher einer Unfallrente, die unmittelbar vor ihrem Ausscheiden aus der versicherten Tätigkeit der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte angehört haben.
  • Übrigens können nicht nur Jägerinnen und Jäger unterschreiben, sondern auch andere bei der SVLFG in der Gruppe der „Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte“ versicherten „Unternehmer“, z.B. Landwirte sowie deren Ehepartner.

Wer gehört nicht zur Gruppe der „Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte“ („SofA“)?

  • Wer einen (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitnehmer beschäftigt, gehört nicht mehr zur Gruppe der „SofA“, sondern zu der Gruppe der Arbeitgeber und darf hier nicht unterschreiben! Insbesondere Eigenjagdbesitzer müssen dies beachten, da viele in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Auch wer selbst Arbeitnehmer in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ist (in den letzten zwölf Monaten mindestens sechsundzwanzig Wochen als Arbeitnehmer in der Land- oder Forstwirtschaft unfallversichert), gehört nicht zur „SofA-Gruppe“ und darf nicht unterschreiben!

Ausgeschlossen ist außerdem:

  • wer aus den in § 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist;
  • am 1. April 2022 fällige Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nicht bezahlt hat;
  • jünger als sechzehn Jahre ist;
  • keinen Wohnsitz in der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz hat.

Auch Ehepartner dürfen unterscheiben!

  • Ehe- und Lebenspartner von „Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte“

In der Regel sind es also alle Revierinhaber (Pächter und Eigenjagdbesitzer) sowie deren Ehe- oder Lebenspartner, die unterschreiben dürfen, sowie selbstständige Land- und Forstwirte (die keinen Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigen).

 

Was muss ich ausfüllen? Welche Unterlagen muss ich einsenden?

Das steht in den Hinweisen zu Unterstützerunterschriften (Anlage 3). Dort finden sich auch nähere Angaben zu den einzusenden Unterlagen. In der Regel sind das der Beitragsbescheid der SVLFG und eine Erklärung zur Wahlberechtigung (Anlage 4), in manchen Fällen auch die Kopie des Pachtvertrages. Eine ganze Reihe von Angaben dürfen dabei geschwärzt werden. Der DJV muss nur die Wahlberechtigung prüfen können.

Die „Erklärung zur Wahlberechtigung“ ist von allen Unterzeichnern separat auszufüllen.

 

In welcher Form müssen die Unterlagen eingeschickt werden? Bis wann? und wohin?

Die Unterlagen müssen per Post zurück geschickt werden (E-Mail oder Fax sind nicht ausreichend!). Dabei muss die Unterschriftenliste doppelseitig ausgedruckt werden (Vorder- und Rückseite auf einem Blatt, nicht auf zwei Blättern).

Die Unterlagen sollten möglichst bis zum 30.10.2022 zurückgeschickt werden und zwar an:

Deutscher Jagdverband

z.Hd. Friedrich von Massow

Chausseestr. 37

10115 Berlin

 

Warum ist das Verfahren so kompliziert?

Die SVLFG benötigt die Unterstützerunterschriften im Original. Der DJV muss die Wahlberechtigung jedes einzelnen Unterzeichners überprüfen. Daher müssen auch die weiteren Unterlagen (Beitragsbescheid, Erklärung zur Wahlberechtigung, ggf. Pachtvertag) mitgeschickt werden.

 

An wen kann ich die Unterlagen noch weitergeben?

Bitte verteilen Sie die Unterlagen an alle Ihnen bekannten Revierinhaber, mit der Bitte, sich zu beteiligen.

Aus Datenschutzgründen stellen wir weder das Formular für die Unterstützerunterschriften, noch die Liste selbst ins Internet ein. Wenn Sie von Ihrem LJV die Liste bekommen haben, bitten wir ebenfalls darum, die Liste nur zum Zwecke der Sammlung von Unterstützerunterschriften an andere berechtigte Personen weiterzugeben.

Wir freuen uns, wenn Sie auch in Ihrem Umfeld, z.B. In der Pächtergemeinschaft, bei Jagdgenossen oder Jagdkollegen für Unterstützung werben. Auf einem Unterschriftenformular können bis zu fünf Personen unterschreiben.

 

Wie geht es weiter?

Die Jägerliste soll fristgerecht Mitte November beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht werden. Dann wird über die Zulassung entschieden. Im kommenden Jahr stellt die SVLFG dann ein Wählerverzeichnis auf und verschickt dazu einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises an ihre Mitglieder. Dieser muss ausgefüllt zurückgeschickt werden, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Die Briefwahl findet dann im Mai 2023 statt.

Der DJV informiert unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 und über seinen Newsletter (Anmeldung: jagdverband.de/newsletter ) fortlaufend über das weitere Verfahren. Auf der „Erklärung zur Wahlberechtigung“ können Sie außerdem Ihre E-Mailadresse angeben, um in unregelmäßigen Abständen auf dem Laufenden gehalten zu werden.

 

WIR DANKEN FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!

Und geben Sie im Mai 2023 Ihre Stimme der Jägerliste!

1 – Jägerliste Sozialwahl 2023 – DJV-BJV

2 – Unterstuetzerliste Sozialwahl 2023 DJV-BJV

3 – Hinweise für Unterstützerunterschriften – DJV-BJV Sozialwahl 2023

4 – Erklärung zur Wahlberechtigung Sozialwahl 2023

Liebe Jäger und Jägerinnen,

der Vorstand lädt alle Mitglieder und ihre Familien zum traditionellen Familienschießen

am Samstag, den 15.10.2022 um 09:00 Uhr auf dem Schießplatz  Hüttermühle ein.

Für das leiblich Wohl wird gesorgt.

Darüber hinaus wird im Rahmen des Familienschießens zum ersten mal ein Treffen des Stammtisches “ Junge Jäger, alte Hasen“ der Jägerschaft stattfinden. Wir möchten hier ein regelmäßiges Netzwerktreffen für Jungjäger, Interessierte sowie erfahrenen Jäger:innen mit dem Ziel des Austausches anbieten. Themen wie Traditionspflege, Jagdhornblasen, Fangjagd, Jagdhundeausbildung u.v.m. sollen hier aufgegriffen werden. Das erste Treffen soll zur Themenfindung / Ideenaustausch dienen. Ansprechpartner hierfür ist der Obmann für Öffentlichkeitsarbeit Marcel Steinke.

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

Der Vorstand

Liebe Mitglieder:innen,

wir möchten die Hundeführer unserer Jägerschaft weiter unterstützen und haben uns deshalb dazu entschlossen, die Förderung für eine abgelegte Brauchbarkeitsprüfung

von 50 Euro auf 70 Euro zu erhöhen. Die Förderung gilt pro abgelegter Prüfung und kann max. 1 Jahr nach bestehen dieser beantragt werden.

Zum Förderantrag geht es hier: Förderantrag Brauchbarkeit

Welche Prüfungen als förderfähig gelten, sind in der aktuellen Brauchbarkeitprüfungsordnung des Landesjagdverbandes Sachsen – Anhalt nachzulesen.

Gern möchten wir darüber hinaus auf die aktuellen Förderungen im Hundewesen des LJV hinweisen.

Alle Informationen dazu sind unter folgendem Link zu finden: Förderungen im Hundewesen

Für die bevorstehenden Prüfungen wünschen wir allen Hundeführern viel Erfolg.

Horrido

Der Vorstand

Auch in diesem Jahr bietet die Jägerschaft Genthin e.V. wieder einen Vorbereitungslehrgang auf die staatliche Jägerprüfung an. Dieser Lehrgang wird in Kooperation mit der Jägerschaft Burg durchgeführt.

Ab Mitte Oktober 2022 bis zur Prüfung im April 2023 werden erfahrene Ausbilder den Lehrgangsteilnehmern das Grundwissen in Wildkunde, Hege und Jagdbetrieb, Jagdrecht, Jagdhundewesen, Wildkrankheiten und Behandlung erlegten Wildes, Ökologie und Naturschutz sowie Jagdwaffenkunde vermitteln. Zum Lehrgang gehört auch die praktische Ausbildung im jagdlichen Schießen auf dem Schießplatz Hüttermühle bei Genthin.

An diesem Lehrgang kann jeder ab 15 Jahren teilnehmen, zur Prüfung im ersten Halbjahr 2023 sollten die Teilnehmer jedoch 16 Jahre alt sein, eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten muss bei Minderjährigen vorliegen. Der Wohnsitz ist nicht an das Jerichower Land gebunden. Entsprechend der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt führt die untere Jagdbehörde des Landkreises Jerichower Land eine Jägerprüfung durch.

Diese findet auf dem Schießplatz Hüttermühle der Jägerschaft Genthin e.V. statt. Anmeldung und Auskünfte erteilt zw. 16- 21.00 Uhr ganztägig der Vorsitzende Mathias Holzberger,Tel.01634206915 oder per Email an Mathias.Holzberger@web.de mit Betreff: Jägerausbildung Außerdem steht Michael Röhrig als Ausbilder unter Tel. 017664016636 zur Verfügung.

Interessierte können sich am 05.10. um 19 Uhr beim Erstgespräch vor Lehrgangsbeginn im Landgasthof Deinert, Genthiner Straße 45 in 39307 Parchen informieren.

 

Der Vorstand

Liebe Jäger und Jägerinnen,

der Vorstand der Jägerschaft lädt alle Mitglieder am 11.09.2022 um 9.30 Uhr zur Jahreshauptversammlung in das BTZ Möckern, Hohenziatzer Chaussee 16, 39291 Möckern ein.

Tagesordnung 

  • Grußworte
  • Totenehrung
  • Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  • Kassenbericht
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Diskussion zu den Berichten und Entlastung des Vorstandes
  • Wahl von zwei Rechungsprüfern
  • Haushaltsplan für das Jagdjahr 2022/23
  • Abstimmung zum Haushaltsplan
  • Wahl der Delegierten zum Landesjägertag 2023
  • Ehrungen
  • Schlusswort

 

Der Vorstand

Liebe Jäger und Jägerinnen,

in diesem Jahr laden wir neben der Jahreshauptversammlung auch zum traditionellen Familienschießen ein, dass in den zurückliegenden Jahren coronabedingt ausgefallen ist.

Folgende Termine bitte vormerken:

  • Jahreshauptversammlung      Sonntag, den 11.09.2022 um 09:30 Uhr BTZ Möckern
  • Familienschießen                       Samstag, den 15.10.2022 um 09:00 Uhr Schießplatz Hüttermühle

Weitere Informationen erfolgen in Kürze.

Darüber hinaus wird im Rahmen des Familienschießens zum ersten mal ein Treffen des Stammtisches “ Junge Jäger, alte Hasen“ der Jägerschaft stattfinden. Wir möchten hier ein regelmäßiges Netzwerktreffen für Jungjäger, Interessierte sowie erfahrenen Jäger:innen mit dem Ziel des Austausches anbieten. Themen wie Traditionspflege, Jagdhornblasen, Fangjagd, Jagdhundeausbildung u.v.m. sollen hier aufgegriffen werden. Das erste Treffen soll zur Themenfindung / Ideenaustausch dienen. Ansprechpartner hierfür ist der Obmann für Öffentlichkeitsarbeit Marcel Steinke. Anmeldungen bitte über die Hegeringleiter oder per  Email an marcel.steinke@allianz.de.

Der Vorstand