Landesforstbetrieb Ostharz
Der Landesforstbetrieb Ostharz bewirtschaftet rund 20.000 Hektar Waldfläche, von denen rund 19.000 Hektar bejagdbar sind. So wird einerseits privaten Jägern die Möglichkeit geboten, zur Jagd zu gehen und andererseits ist der Landesforstbetrieb verpflichtet, seinen Abschussplan zu erfüllen. Es gibt drei Kategorien der Jagderlaubnisscheine. Der ständige Jagderlaubnisschein gilt immer für eine Jahr und in einem zugewiesenen Jagdbezirk. Aufgrund der großen Nachfrage sind die Möglichkeiten einer Vergabe begrenzt und nicht jede Anfrage kann positiv beschieden werden. Egal um welche Form des Jagderlaubnisscheines es geht, wird empfohlen, sich nach Absprache mit dem Landesforstbetrieb mit dem zuständigen Revierförster in Verbindung zu setzen und das Gespräch zu suchen. Eine Wildbretübernahme – immer komplett in der Decke – ist möglich, aber keine Pflicht. Es besteht aber auch kein Anrecht, erlegtes Wild zu übernehmen. Nichtjäger können ebenfalls Wildbret zu den aktuellen Marktpreisen beim Landesfortbetrieb kaufen. Den Kurzjagderlaubnisschein gibt es für sieben aufeinanderfolgende Tage (eine Woche) oder für drei aufeinanderfolgende Tage (ein Wochenende). Eine Vergabe ist abhängig von der Verfügbarkeit freier Pirschbezirke. Der Kurzjagderlaubnisschein mit aussetzender Jagderlaubnis gilt für 20 Ansitze im Jagdjahr, wobei jeder Ansitz in Ansprache mit dem zuständigen Revierleiter erfolgt. Eine Vergabe ist abhängig von der Verfügbarkeit freier Pirschbezirke. Weiterhin gibt es im Landesforstbetrieb die Möglichkeit an Gesellschaftsjagden teilzunehmen. Hier sind die Plätze sehr begrenzt. Interessenten sollten sich frühzeitig per E-Mail beim Landesforstbetrieb melden.
Freigaben
Änderungen und Einschränkungen der Freigaben bleiben dem Forstbetrieb im Zusammenhang mit der Erfüllung des Abschlussplanes vorbehalten. Die Mitnahme Dritter durch den Jagdgast bedarf der vorherigen Zustimmung des Revierleiters. Rot- und Damwild – männlich: Kälber und Schmalspießer jeweils unbeschränkt und unentgeltlich, Hirscher der AK 2 entgeltlich, AK 3 und 4 nur auf Freigabe durch den Forstbetriebsleiter. weiblich: Kälber, Schmal – und Alttiere jeweils unbeschränkt und unentgeltlich. Schwarzwild – männlich: Frischlinge und Überläufer jeweils unbeschränkt und unentgeltlich. Zweijährige Keiler und älter unentgeltlich. weiblich: Frischlinge, Überläufer und nichtführende Bachen unentgeltlich. Rehwild – männlich: Kitze und Jährlinge unbeschränkt und unentgeltlich, Böcke der AK 2 unentgeltlich und auf Freigabe durch den Revierleiter. weiblich: Kitze, Schmalrehe und Ricken jeweils unbeschränkt und unentgeltlich. Muffelwild: Nur auf Freigabe durch den Forstbetriebsleiter. Fuchs, Waschbär, Marderhund, Wildgänse, Ringeltauben, Stockenten: unbeschränkt und unentgeltlich.
Kontakt: forstbetrieb.ostharz@lfb.mlu.sachsen-anhalt.de

Jäger auf der Pirsch. Foto: DJV