Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt weiterhin eine Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände. Die Prämie wird für im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 erlegtes Schwarzwild ausgereicht. Die Anträge können bei der unteren Jagdbehörde eingereicht werden:

 

-Für Erlegungen vom 01.10.2023 bis 31.03.202 sind Anträge bis 15.05.2024 einzureichen.

-Für Erlegungen vom 01.04.2024 bis 30.09.202 sind Anträge bis 15.10.2024 einzureichen.

 

Nachdem die finanziellen Mittel vom Land beim Landkreis eingegangen sind, wird die Auszahlung in gewohnter Weise erfolgen. Zu beachten ist, dass für die Beantragung das aktualisierte Antragsformular (siehe Anhang) zu benutzen ist. Dieses wurde in den Punkten 4, 5, 6 und 8 der Seite 2 erweitert. Punkt 8 macht die Einreichung einer zusätzlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.

 

 

 

Antragsformular Schwarzwildprämie NEU 130424