Tierseuchenbekämpfung/Afrikanische Schweinepest

Aus aktuellem Anlass weist das Veterinäramt des Landkreises Harz darauf hin, dass nach der Beprobung des Fallwildes – durch den Jäger – der Wildschweinekadaver nach guter jagdlicher Praxis durch den Jäger zu vergraben ist.  Die Stelle ist bis zum Negativbefund zu kennzeichnen. Die Hygieneregeln sind dabei einzuhalten. Dazu gibt es den Flyer „Hygieneregeln für die Schwarzwildjagd“ – abzurufen unter  https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/service/pm/pm_2018-16__ASP-Anlage_Hygieneregeln.pdf)  zu empfehlen.

 

Foto: DJV

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